Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt diese Woche einen Gesetzesentwurf in den Landtag ein, der Jugendlichen ab 16 Jahren eine Kandidatur für kommunale Gremien ermöglichen soll. Dazu soll das Mindestalter für die Wählbarkeit in Gemeinde- und Ortsbeiräte sowie Landkreistage auf 16 Jahre abgesenkt werden. Die Initiative orientiert sich am Land Baden-Württemberg, das vor zwei Jahren nach intensiver rechtlicher Prüfung als erstes Bundesland die Wählbarkeit ab 16 erfolgreich einführte. Mit diesem Gesetzentwurf soll auch in unseren Kommunen jungen Mandatsträger*innen die Tür geöffnet werden.