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Kommunalwahlgesetz

Wählbarkeit ab 16 Jahren // Oehlrich: „Wir trauen jungen Menschen zu, Verantwortung zu übernehmen“

Wählbarkeit ab 16 Jahren // Oehlrich: „Wir trauen jungen Menschen zu, Verantwortung zu übernehmen“

18. März 202619. März 2026

Heute wurde der Gesetzentwurf der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Absenkung des Wählbarkeitsalters auf 16 Jahre in zweiter Lesung im Landtag beraten. Ziel ist es, Jugendlichen künftig bereits ab 16 Jahren eine Kandidatur für kommunale Gremien zu ermöglichen. Konkret soll das Mindestalter für die Wählbarkeit in Gemeinde- und Ortsbeiräte sowie in Landkreistage von derzeit 18 auf 16 Jahre gesenkt werden. Die Initiative orientiert sich am Vorbild Baden-Württemberg, wo die Wählbarkeit ab 16 nach intensiver rechtlicher Prüfung bereits erfolgreich eingeführt wurde. Mit dem Gesetzentwurf wollen die Bündnisgrünen auch in Mecklenburg-Vorpommern jungen Menschen den Weg in die Kommunalpolitik eröffnen.

Constanze Oehlrich, Gesetzentwurf, Innen, Landtag, Pressemitteilung
Constanze Oehlrich, Gerechtigkeit, Junge Menschen, Kommunalpolitik, Kommunalwahlgesetz, Landeswahlgesetz, Wählbarkeitsalter
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