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Bundesverwaltungsgericht

Urteil zu LNG-Terminal Mukran: Gericht stärkt Öffentlichkeitsbeteiligung // Wegner: „Der Versuch, die Öffentlichkeit herauszuhalten, ist gescheitert – ein Erfolg für Umweltrecht und Teilhabe“

Urteil zu LNG-Terminal Mukran: Gericht stärkt Öffentlichkeitsbeteiligung // Wegner: „Der Versuch, die Öffentlichkeit herauszuhalten, ist gescheitert – ein Erfolg für Umweltrecht und Teilhabe“

4. Dezember 20254. Dezember 2025

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Betreiberin des LNG-Terminals „Deutsche Ostsee“ in Mukran für den geplanten dauerhaften Weiterbetrieb der schiffseigenen Verbrennungsmotoren zur Stromerzeugung eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung mit Öffentlichkeitsbeteiligung benötigt.

Gericht verpflichtet zu Genehmigungsverfahren mit Bürger*innenbeteiligung

Jutta Wegner, energiepolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, begrüßt das Urteil: „Das Gericht hat klar gemacht: Wer ein LNG-Terminal dauerhaft mit Schiffsmotoren betreiben will, kommt an einem ordentlichen Genehmigungsverfahren mit Bürger*innenbeteiligung nicht vorbei. Der Versuch, die Öffentlichkeit aus diesem Verfahren herauszuhalten, ist gescheitert – das ist ein Erfolg für Umweltrecht und Teilhabe.“

Allgemein, Energie, Jutta Wegner, Pressemitteilung
Bundesverwaltungsgericht, Bürger*innenbeteiligung, Deutsche ReGas, Jutta Wegner, LNG-Terminal, Mukran, Teilhabe
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