Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Betreiberin des LNG-Terminals „Deutsche Ostsee“ in Mukran für den geplanten dauerhaften Weiterbetrieb der schiffseigenen Verbrennungsmotoren zur Stromerzeugung eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung mit Öffentlichkeitsbeteiligung benötigt.
Gericht verpflichtet zu Genehmigungsverfahren mit Bürger*innenbeteiligung
Jutta Wegner, energiepolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, begrüßt das Urteil: „Das Gericht hat klar gemacht: Wer ein LNG-Terminal dauerhaft mit Schiffsmotoren betreiben will, kommt an einem ordentlichen Genehmigungsverfahren mit Bürger*innenbeteiligung nicht vorbei. Der Versuch, die Öffentlichkeit aus diesem Verfahren herauszuhalten, ist gescheitert – das ist ein Erfolg für Umweltrecht und Teilhabe.“