Heute hat die von der Fraktion beauftragte Kanzlei die Beschwerde eines Fraktionsmitarbeiters nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gegen die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich und die Parlamentarische Geschäftsführerin Jutta Wegner als nicht substantiiert und rechtlich unbegründet zurückgewiesen.