Landesregierung lehnt Verdachtsberichterstattung ab // Oehlrich: „Verfassungsschutz muss Öffentlichkeit auch über Verdachtsfälle informieren“

Fraktionen der SPD, DIE LINKE und AfD haben heute im Parlament einen Gesetzentwurf der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, in dem eine Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern gefordert wurde. Nach der aktuellen Fassung des Verfassungsschutzgesetzes darf der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit nur über gesichert verfassungsfeindliche Bestrebungen informieren. Liegen jedoch lediglich Verdachtsmomente vor, ist eine solche Information bislang nicht zulässig – anders als im Bund und in elf von 16 Bundesländern.

„Junge Alternative“ in der Enquete-Kommission „Jung sein in MV“ // Damm: „AfD kooperiert mit vom Verfassungsschutz eingestuften Rechtsextremist*innen“

Auf Vorschlag der AfD-Landtagsfraktion wurde der Rechtsextremist Alexander Tschich, Vorsitzender der „Jungen Alternative MV“, nicht-parlamentarisches Mitglied der Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“. Die „Junge Alternative“, die Jugendorganisation der AfD, wurde vor wenigen Wochen vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft.