Klimaschutzgesetz für MV // Damm: „Verbände unterstützen Klimaneutralität bis 2035“

Am gestrigen Sonnabend, den 21. September 2024, hatte die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern zur Verbändebeteiligung nach Rostock eingeladen. Im Fokus standen zentrale Inhalte des Entwurfs für ein Landesklimaschutzgesetz. Vertreter*innen zahlreicher Verbände, Institutionen sowie Expert*innen aus den Bereichen Wissenschaft und Naturschutz kamen zusammen, um gemeinsam über die Ausgestaltung des Gesetzes zu diskutieren.

Ein besonderer Schwerpunkt der Diskussion lag auf der geplanten Solarpflicht sowie der Wiedervernässung von Mooren, die als Schlüsselmaßnahmen für effektiven Klimaschutz im Land betrachtet werden. Beide Themen stießen auf reges Interesse. Wertvolle Anregungen zur Umsetzung und den potenziellen Herausforderungen dieser Maßnahmen wurden gesammelt. Darüber hinaus wurden die im Gesetz verankerten Landesklimaziele thematisiert.

„Beteiligungsprozess ist zentrales Element für sozial gerechten und wirtschaftlich tragfähigen Klimaschutz“

Hannes Damm, stellvertretender Vorsitzender und klimapolitischer Sprecher der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MV, betont die Bedeutung des offenen Austauschs: „Der Beteiligungsprozess ist ein zentrales Element unseres Ansatzes für einen sozial gerechten und wirtschaftlich tragfähigen Klimaschutz. Die gestrigen Gespräche haben deutlich gemacht, dass Klimaschutz gerade die Ärmsten im Land vor den Folgen der Klimakrise und der Abhängigkeit von fossilen Energien schützt. Wir sind auf dem richtigen Weg und werden auch die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses ernst nehmen und im Gesetz berücksichtigen. Nur gemeinsam können wir den Klimaschutz erfolgreich gestalten.“

„Verbände unterstützen Klimaneutralität bis 2035“

Hannes Damm ergänzte: „Gemeinsam mit den Verbänden waren wir uns einig, dass nur durch ambitionierten Klimaschutz die natürlichen Lebensgrundlagen bewahrt und gleichzeitig finanziell schwächere Menschen geschützt werden können. Daher wurde das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität bis 2035 einstimmig begrüßt. Für die Solarpflicht bei Dachsanierung planen wir nun eine Ausnahme für Privatpersonen und wollen uns insgesamt an der EU-Solarpflicht orientieren.

Auch über die finanzielle Beteiligung von Bürger*innen und Gemeinden an der Nutzung Erneuerbarer Energien und die Wiedervernässung von Mooren haben wir uns intensiv ausgetauscht. Beides bietet nicht nur ökologischen, sondern auch wirtschaftlichen Mehrwert. Wenn wir diese Klimaschutzmaßnahmen konsequent umsetzen, können wir langfristig Arbeitsplätze schaffen und die Lebensqualität in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig verbessern.“


Hintergrund:

Die Verbändebeteiligung ist ein weiterer wichtiger Schritt im Prozess der Gesetzentwicklung. Interessierte aus Gesellschaft und Wirtschaft können noch bis zum 18. Oktober 2024 Rückmeldungen und Anregungen einsenden. Des Weiteren findet am 10. Oktober 2024 in Greifswald ein Bürger*innendialog zum Gesetzentwurf statt, zu dem die Fraktion einlädt. Alle Informationen sind auf klimaschutz-gesetz-mv.de zu finden.

Die Fraktion wird die gesammelten Vorschläge in den kommenden Wochen intensiv prüfen und für die Weiterentwicklung des Gesetzes nutzen. Die finale Fassung soll am 30. Oktober 2024 im Landtag eingereicht und in der ersten Lesung am 13. November 2024 vorgestellt werden.


Hannes Damm MdL
Stellvertretender Vorsitzender
und klimapolitischer Sprecher