Zu dem für heute angekündigten Rücktritt des Vorstands der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ äußert sich Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion:
„Wie sich die Landesregierung durch den Vorstand der ‚Klimastiftung‘ vorführen lässt, ist skandalös. Wenn die Mitglieder des Vorstands nicht zurücktreten, muss die Ministerpräsidentin sie abberufen. Die in der Satzung geregelten Voraussetzungen für eine solche Abberufung sind erfüllt. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb der ‚Klimastiftung‘ ist abgewickelt. Entsprechende Testate unabhängiger Wirtschaftsprüfer liegen vor. Bleibt der Vorstand im Amt, verstößt er gegen die ‚Gemeinsame Erklärung‘ von Landesregierung und Stiftungsvorstand aus dem Frühjahr des vergangenen Jahres. Von der Bestellung eines Kuratoriums war darin nicht die Rede. Will sich die Landesregierung nicht vollkommen lächerlich machen, muss sie die ‚Gemeinsame Erklärung‘ nun auch vollziehen. Ansonsten wäre die Erklärung das Papier nicht wert, auf dem sie steht.“
Hintergrund:
Laut § 7 Absatz 3 der Satzung der ‚Stiftung Klima- und Umweltschutz MV‘ können Vorstandsmitglieder von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern jederzeit aus wichtigem Grunde abberufen werden.
siehe: https://klimastiftung-mv.de/die-satzung/
Nach der ‚Gemeinsamen Erklärung‘ der Landesregierung und der ‚Stiftung Klima- und Umweltschutz MV‘ vom Frühjahr vergangenen Jahres erklärt sich der Vorstand bereit, durch Rücktritt aller Vorstandsmitglieder einen ‚unbelasteten Neustart‘ zu ermöglichen. Der Vorstand erklärt sich darin zudem bereit, zuvor die vollständige Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs vorzunehmen, damit dieser Prozess noch unter der Verantwortung des Vorstands zu Ende geführt werden kann. Wörtlich heißt es dort: „Dieser Abwicklungsprozess wird abgeschlossen werden mit entsprechenden Testaten unabhängiger Wirtschaftsprüfer.“