Zu dem Antrag „Für ein verfassungskonformes Verfassungsschutzgesetz“ erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Constanze Oehlrich:
„Teile unseres Verfassungsschutzgesetzes sind verfassungswidrig. Das ergibt ein Vergleich mit Vorschriften des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes, die das Bundesverfassungsgericht jüngst für verfassungswidrig erklärt hat. Meine Fraktion fordert die Landesregierung dazu auf, zeitnah einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, der diese Mängel abstellt. Dabei geht es insbesondere um die Vorschriften über die Ortung von Mobilfunkgeräten, den Einsatz von Vertrauensleuten und Verdeckten Mitarbeiter*innen sowie die Durchführung von Observationen. Wie auch immer man inhaltlich zu diesen Befugnissen steht: Unsere Verfassungsschutzbehörde sollte nicht auf der Grundlage verfassungswidriger Vorschriften tätig werden. Hier muss unbedingt Rechtssicherheit geschaffen werden.“
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