Wahlalter 16 auch beim passiven Wahlrecht // Oehlrich: „Ein Gewinn in doppelter Hinsicht: für die jungen Menschen und eine lebendige Demokratie“

Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt diese Woche einen Gesetzesentwurf in den Landtag ein, der Jugendlichen ab 16 Jahren eine Kandidatur für kommunale Gremien ermöglichen soll. Dazu soll das Mindestalter für die Wählbarkeit in Gemeinde- und Ortsbeiräte sowie Landkreistage auf 16 Jahre abgesenkt werden. Die Initiative orientiert sich am Land Baden-Württemberg, das vor zwei Jahren nach intensiver rechtlicher Prüfung als erstes Bundesland die Wählbarkeit ab 16 erfolgreich einführte. Mit diesem Gesetzentwurf soll auch in unseren Kommunen jungen Mandatsträger*innen die Tür geöffnet werden.

Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, betont:

„Junge Menschen sollten künftig schon ab dem 16. Lebensjahr in kommunale Gremien gewählt werden können. Aktuell dürfen die 16- und 17-Jährigen in Mecklenburg-Vorpommern zwar wählen, aber nicht selbst kandidieren und Politik mitgestalten. Diese Lücke wollen wir schließen, indem das Mindestalter für die Wählbarkeit in kommunalen Gremien von bisher 18 Jahren auf zukünftig 16 Jahre abgesenkt wird. Das würde nicht nur den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl stärken, sondern auch die Repräsentation und Beteiligung junger Menschen in der Kommunalpolitik ermöglichen.“

Wählbarkeit ab 16 ist ein Gewinn für junge Menschen und die lebendige Demokratie.

„Unser Anliegen ist es, jungen Menschen eine Möglichkeit zu verschaffen, sich einzubringen“, so Oehlrich weiter. „Denn Politik lebt von der Mitsprache aller Bürger*innen. Wir sollten auch minderjährigen Wahlberechtigten die Chance geben, gleichaltrige Vertreterinnen zu wählen. Das ist ein Gewinn in doppelter Hinsicht: für die jungen Menschen und unsere lebendige Demokratie. Vor drei Jahren hat der Landtag mit breiter Mehrheit beschlossen, dass 16- und 17-Jährige künftig auch bei Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern wahlberechtigt sind. Es ist nur folgerichtig, ihnen jetzt auch die Kandidatur für kommunale Gremien zu ermöglichen. Wenn junge Menschen es schaffen, gewählt zu werden und die Bürger*innen mit ihren Ideen zu überzeugen, sind sie auch den vielfältigen Herausforderungen eines politischen Amtes gewachsen.“


Hinweis:

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften“ (Drucksache 8/5420) vom 29. Oktober 2025


Constanze Oehlrich MdL
Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin