Enttäuschender Wasser- und Küstenschutzgesetzentwurf // Bündnisgrüne fordern wirksames Wasserrecht und „ökologisches Korsett“

Zur gestrigen Vorstellung des Entwurfs für das Landeswasser- und Küstenschutzgesetz (LWaKüG MV) durch Umweltminister Till Backhaus äußern sich die Landtagsfraktion und der Landesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern.

Dr. Harald Terpe, umweltpolitischer Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion, kritisiert: „Nach zwölf Jahren Ankündigungen liefert Minister Backhaus ein Gesetz, das viele Probleme beschreibt, aber zu wenig löst. Die Realität ist: Unsere Flüsse, Seen und Grundwasservorkommen sind unter Druck – durch Nitrat, Trockenheit und zu hohe Wasserentnahmen. Was wir brauchen, ist ein Gesetz mit klaren Regeln, wirksamen Maßnahmen und mutigem Gestaltungswillen. Stattdessen bekommen wir vage Absichten und viel Selbstlob.“

Zwar sei es ein überfälliger Schritt, das bisherige Wassergesetz aus dem Jahr 1992 endlich abzulösen, doch der Gesetzentwurf bleibe gerade dort unkonkret, wo die Herausforderungen am größten seien.

So sei der vorgesehene fünf Meter breite Gewässerrandstreifen lediglich ein Minimalkompromiss. Viele Bundesländer haben sich bereits für zehn Meter breite Randstreifen entschieden, um ihre Gewässer wirksam zu schützen – ein Maßstab, den Mecklenburg-Vorpommern verfehlt. Auch beim Schutz des Grundwassers bleibe der Entwurf hinter den Erwartungen zurück. Zwar werde das Ziel formuliert, nitratbelastete Grundwasservorkommen zu entlasten, doch es fehle an verbindlichen Maßnahmen, um dieses Ziel tatsächlich zu erreichen. Die geplante moderate Erhöhung der Wasserentnahmeentgelte greife zudem viel zu spät. Sie soll erst ab dem Jahr 2027 in Kraft treten und sei mit ihrem derzeitigen Niveau zu niedrig angesetzt, um eine spürbare Lenkungswirkung zu entfalten.

„Es fehlt ein ökologisches Korsett“

Dr. Terpe weiter: „Der Minister spricht von ,Wasser schützen, Leben retten’: Aber dieses Gesetz liefert keinen klaren Plan, wie Moorgebiete systematisch wiedervernässt, wie Stoffeinträge aus der Landwirtschaft wirksam reduziert und wie unsere Trinkwasservorräte langfristig gesichert werden sollen. Es fehlt ein ökologisches Korsett.“

Auch im Bereich des Küstenschutzes bleibt der Gesetzentwurf weit hinter den vorhandenen Möglichkeiten zurück. Ole Krüger, Landesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern, sagt dazu:

„Die Rückverlegung von Küstenschutzanlagen wird im Gesetzentwurf zwar rechtlich ermöglicht, aber nicht als prioritäres Ziel festgeschrieben. Dabei sind naturnahe Küstenräume und ausreichend Retentionsflächen zentrale Bausteine für einen klimaresilienten Hochwasserschutz. Minister Backhaus bleibt beim alten Prinzip ,Schutzdämme statt Deichrückbau’ – das greift angesichts des fortschreitenden Meeresspiegelanstiegs viel zu kurz. Wir brauchen ein modernes, ökologisch fundiertes Schutzkonzept, das der Klimakrise Rechnung trägt.“

Umfassende Nachbesserungen am Gesetzentwurf gefordert

Die Bündnisgrünen fordern im parlamentarischen Verfahren umfassende Nachbesserungen am Gesetzentwurf. So sollen verbindliche Moorschutzziele mit konkreten Fristen verankert werden, um die Wiedervernässung als Klimaschutzmaßnahme voranzubringen. Auch die Wasserentnahmeentgelte müssen aus Sicht der Grünen sofort erhöht werden, damit sie eine wirksame Lenkungsfunktion entfalten und Großverbraucher zum sorgsameren Umgang mit Wasser anregen. Zudem braucht es breitere, ökologisch wirksame Gewässerrandstreifen, die dem Schutz von Flüssen und Seen gerecht werden. Nicht zuletzt braucht es eine bessere Verzahnung von Küstenschutz und Klimaanpassung – nur so lässt sich die Vorsorge gegen Meeresspiegelanstieg und Sturmfluten zukunftsfähig gestalten.


Dr. Harald Terpe MdL
Umweltpolitischer Sprecher