In der von Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam betriebenen Abschiebungshaftanstalt in Glückstadt sind nach Angaben der Initiative „Glückstadt ohne Abschiebungshaft“ fünfzehn Häftlinge in Hungerstreik getreten. Der Protest richtet sich gegen die dortigen Haftbedingungen. Dazu erklärt Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MV:
„Die Berichte über die Zustände in der Abschiebungshaftanstalt Glückstadt sind weiterhin alarmierend. Wer Menschen ihre Freiheit entzieht, übernimmt zugleich eine besondere Verantwortung für deren körperliches wie psychisches Wohlergehen. Diese Verantwortung darf nicht an Personalmangel oder organisatorischen Defiziten scheitern.“
„Abschiebungshaft ist keine Strafhaft“, so Oehlrich. „Die dort untergebrachten Menschen verbüßen keine Strafe, sondern werden allein zur Sicherung eines ausländerrechtlichen Verfahrens festgehalten. Dem daraus resultierenden Anspruch ‚Wohnen minus Freiheit‘ wird die Einrichtung jedoch in keiner Weise gerecht. Meterhohe Mauern schirmen den Komplex von der Außenwelt ab. Aufenthalte im Freien und Besuche von Angehörigen scheitern nicht selten an mangelndem Personal. Besonders besorgniserregend ist die offenbar als Disziplinarmaßnahme genutzte isolierte Unterbringung einzelner Häftlinge in einem Kellerraum. Für eine solche Maßnahme braucht es eine klare gesetzliche Grundlage, die hier nicht vorzuliegen scheint. Diese Haftbedingungen sind nicht akzeptabel.
Ich erwarte, dass sich die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommerns als Mitträgerin der Einrichtung aktiv für Verbesserungen einsetzt. Dazu gehören ausreichend Personal, die Sicherstellung von Besuchen und Freizeitmöglichkeiten sowie transparente Regeln für den Umgang mit den Inhaftierten. Der aktuelle Hungerstreik ist ein deutliches Warnsignal, das nicht ignoriert werden darf.“
Oehlrich war am vergangenen Sonntag in Glückstadt auf der Kundgebung der Initiative „Glückstadt ohne Abschiebungshaft“ und konnte dort mit ehemaligen Abschiebungshäftlingen aus Mecklenburg-Vorpommern sprechen. In der übernächsten Woche wird der Innenausschuss des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern die Einrichtung in Glückstadt besuchen.
Hintergrund
In Glückstadt betreiben die Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam eine Einrichtung zur Vollziehung von Abschiebungshaft. Die Einrichtung wurde 2021 in Betrieb genommen und dient der Unterbringung von Personen, deren Ausreise beziehungsweise Abschiebung unmittelbar bevorsteht.
Seit ihrer Eröffnung wird die Situation in der Einrichtung von Beratungsstellen, Anwältinnen und Anwälten sowie zivilgesellschaftlichen Initiativen kritisch begleitet. Dabei werden insbesondere die gesundheitliche und psychosoziale Versorgung der Inhaftierten sowie die Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte thematisiert. Darüber hinaus wurde in der Vergangenheit über Protestaktionen von Inhaftierten und mehrere Fälle berichtet, in denen es zu erheblichen psychischen Belastungssituationen kam.
Der Innenausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern hat für den 25. Juni 2026 einen Besuch der Einrichtung angekündigt. Ziel ist es, sich vor Ort ein eigenes Bild von den Bedingungen des Vollzugs zu verschaffen.
Nach Angaben der Landesregierung befanden sich im Jahr 2025 insgesamt 36 Personen aus der Zuständigkeit Mecklenburg-Vorpommerns in Abschiebungshaft. In 28 Fällen führte die Inhaftierung anschließend zur Durchführung einer Abschiebung.

Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin