Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Betreiberin des LNG-Terminals „Deutsche Ostsee“ in Mukran für den geplanten dauerhaften Weiterbetrieb der schiffseigenen Verbrennungsmotoren zur Stromerzeugung eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung mit Öffentlichkeitsbeteiligung benötigt.
Gericht verpflichtet zu Genehmigungsverfahren mit Bürger*innenbeteiligung
Jutta Wegner, energiepolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, begrüßt das Urteil: „Das Gericht hat klar gemacht: Wer ein LNG-Terminal dauerhaft mit Schiffsmotoren betreiben will, kommt an einem ordentlichen Genehmigungsverfahren mit Bürger*innenbeteiligung nicht vorbei. Der Versuch, die Öffentlichkeit aus diesem Verfahren herauszuhalten, ist gescheitert – das ist ein Erfolg für Umweltrecht und Teilhabe.“
ReGas scheitert vor Gericht mit Versuch, Landstrompflicht zu umgehen
Die Deutsche ReGas hatte vor Gericht erreichen wollen, dass der Weiterbetrieb der Motoren ohne Landstromversorgung allein auf Basis einer Klausel der ursprünglichen Genehmigung als zulässig bestätigt wird. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Klage abgewiesen und klargestellt, dass es sich um eine genehmigungspflichtige wesentliche Änderung handelt, für die das laufende Änderungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig ist.
Gleichzeitig hat die Behörde in der Verhandlung die Frist für den Übergangsbetrieb der Verbrennungsmotoren bis zum Abschluss des Verfahrens, längstens bis zum 30. April 2026, verlängert. Wegner: „Für die Menschen auf Rügen ändert sich kurzfristig leider wenig – Lärm und Abgase bleiben vorerst. Umso wichtiger ist jetzt ein transparentes Verfahren mit öffentlicher Erörterung, in dem alle Einwendungen der Bürger*innen ernsthaft geprüft werden und sich Versäumnisse wie bei der nur analogen Auslegung der Genehmigungsunterlagen nicht wiederholen. Künftig müssen Unterlagen selbstverständlich auch digital zugänglich sein.“
Wegner fordert transparentes Verfahren und strenge Umweltstandards
Mit Blick auf das nun zwingend erforderliche Änderungsverfahren formuliert Wegner klare Erwartungen an die Landesbehörden: „Im Mittelpunkt muss die Frage stehen, welche Technik die geringsten Auswirkungen auf Klima, Natur und Gesundheit hat. Landstrom und die ursprünglich vorgesehene Kraft-Wärme-Kopplungsanlage gehören genauso auf den Prüfstand wie der reine Schiffsbetrieb. Wir brauchen strenge Lärm- und Abgasgrenzwerte, eine kontinuierliche Überwachung mit Veröffentlichung aller Messdaten und eine ehrliche Abwägung der Alternativen. Nur so kann am Ende eine Entscheidung stehen, die den Menschen auf Rügen und den Klimazielen gerecht wird.“

Parlamentarische Geschäftsführerin und energiepolitische Sprecherin