Angriff auf die Angebotsvielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks // Dr. Terpe: „Diese ,Reform’ ist ein anderes Wort für ,Abriss’“

Zum heute verabschiedeten Gesetzentwurf zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – erklärt Dr. Harald Terpe, medienpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:

„Was im Gesetzentwurf verharmlosend als Anpassungen bei Auftrag und Angeboten bezeichnet wird, ist in Wahrheit ein massiver Einschnitt in die Programmvielfalt – und damit ein Angriff auf die Leistungsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wenn die Hörfunkangebote um 23 Prozent und die Spartenprogramme im Fernsehen sogar um 40 Prozent gekürzt werden sollen, dann ist ,Reform’ nur ein anderes Wort für ,Abriss’.“

Bündnisgrüne Fraktion lehnt Gesetzentwurf entschieden ab: „Diese ,Reform’ ist ein anderes Wort für ,Abriss’“

„Ja, der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Reformen. Wer jedoch glaubt, Kritiker*innen, die den unabhängigen Rundfunk fundamental ablehnen, durch Kürzungen besänftigen zu können, irrt gewaltig. Im Gegenteil: Solche Schritte ermuntern nur zum weiteren Sturm auf unseren gemeinsamen Rundfunk. Wir treten dem entschieden entgegen und haben deshalb diesem Gesetz unsere Zustimmung verweigert.“


Hintergrund:

Am 16. Juli 2025 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern in zweiter Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge beraten (Drucksache 8/4806). Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine deutliche Reduzierung der Angebotsvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor – sowohl bei den Spartenprogrammen im Fernsehen als auch im Hörfunk. Exemplarisch dafür steht die geplante Integration des bislang eigenständigen Angebots von 3sat in ARTE.


Dr. Harald Terpe MdL
Medienpolitischer Sprecher