Änderung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes// Damm: „Landesregierung zementiert prekäre Bezahlung von Nachwuchswissenschaftler*innen“

In seiner heutigen Sitzung hat der Landtag eine Änderung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes beschlossen. Hierzu äußert sich Hannes Damm, wissenschaftspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die Anpassung der Promotionsförderung ist längst überfällig und stellt in einigen Punkten kleine Verbesserungen dar. Allerdings sind die derzeitigen Stipendien längst keine Auszeichnung mehr für unseren wissenschaftlichen Nachwuchs. Daran ändert auch die Erhöhung der monatlichen Förderung auf 1.500 Euro nichts. Bedenkt man, dass Promovierende oft sogar mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten, ist eine Vergütung von 1.500 Euro im Monat für fachlich ausgezeichnete Masterabsolvent*innen wahrlich kein Aushängeschild für unser Bundesland. Zumal normale Promotionsstellen heute in der Regel mit mehr als 2.600 Euro Brutto vergütet werden.

Mit dieser Gesetzesänderung zementiert die sozialdemokratisch geführte Landesregierung in Zeiten von #IchBinHanna die prekäre Bezahlung von Nachwuchswissenschaftler*innen. Das Stipendium entspricht selbst nach der Anpassung durch den Gesetzentwurf nur 8 Euro pro Stunde. Auch wenn es sich nicht um ein Anstellungsverhältnis im eigentlichen Sinne handelt, liegt das ganz deutlich unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns.

Die Landesregierung müsste hier viel konsequenter handeln und unseren wissenschaftlichen Nachwuchs angemessen fördern, um die Zukunft unseres Landes als Forschungsstandort zu sichern. Das Ziel unserer Fraktion, eine Mindestvergütung von 75 Prozent einer Vollzeitstelle für Promovierende, ist daher nur angemessen.

Zuletzt versäumt es die Rot-Rote Koalition auch noch, den proportionalen Mittelzuwachs im Landeshaushalt einzustellen, um die von ihr geplante zu geringe Erhöhung der Förderung überhaupt bei gleicher Anzahl an Stipendien umsetzen zu können. So müssen ab sofort 20 Prozent weniger Stipendien vergeben werden. Wir haben gemeinsam mit der CDU beantragt, diesen Fehler zu korrigieren. Das haben SPD und LINKE leider abgelehnt.

Zur heute beschlossene Gesetzesänderung lässt sich also sagen: gut gemeint, schlecht gemacht.“


Hinweis:

Den „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes“ vom 23.11.2022 finden Sie hier.


Hannes Damm MdL
Wissenschaftspolitischer Sprecher