18 Haftbefehle gegen Rechtsextremist*innen sind derzeit laut Angaben der Landesregierung offen, zum Teil seit mehreren Jahren. Das hat eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Constanze Oehlrich ergeben. Die Informationen sind für Oehlrich Grund für Sicherheitsbedenken. Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern kommentiert die eingegangenen Antworten:
„Ich erwarte von den Sicherheitsbehörden unseres Landes, dass sie mit Nachdruck nach den zwölf untergetauchten Rechtsextremist*innen fahnden. Die Laufzeiten der gegen sie ergangenen Haftbefehle erwecken jedoch den Eindruck, dass dem Thema nicht die nötige Priorität eingeräumt wird. Einer der offenen Haftbefehle wurde bereits vor fünf Jahren ausgestellt, zwei vor drei Jahren, ein weiterer vor zwei Jahren.
Der Verfolgungsdruck auf Rechtsextremist*innen muss erhöht werden. Die Morde des NSU, das tödliche Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und die Anschläge von Halle und Hanau machen deutlich, dass der Rechtsextremismus die größte Bedrohung für unsere Demokratie darstellt. Der Staat steht in der Verantwortung, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen, die sich für eine offene Gesellschaft einsetzen, vor den Gefahren, die gerade von untergetauchten Rechtsextremistinnen ausgehen, zu schützen.“
Hintergrund:
Nach Angaben der Landesregierung können derzeit insgesamt 18 Haftbefehle gegen zwölf Rechtsextremist*innen nicht vollstreckt werden. Grund hierfür sei, dass die betreffenden Personen ohne festen Wohnsitz beziehungsweise unbekannten Aufenthaltes seien. Bei allen zwölf handelt es sich um Personen, die dem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität -rechts- zugeordnet werden.
Von den 18 offenen Haftbefehlen wurden 17 zur Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe, einer zur Sicherung des Strafverfahrens ausgestellt.
Hinweis:
Kleine Anfrage „Offene Haftbefehle gegen Rechtsextremisten“