Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes // Oehlrich: „Wählen mit 16 – Höchste Zeit für MV!“

Zu dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes erklärt die innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag MV, Constanze Oehlrich:

„Es ist nur eine Zahl, die in unserem Landes- und Kommunalwahlgesetz geändert werden muss, um der jungen Generation von heute endlich eine Beteiligung an den Weichenstellungen für morgen zu ermöglichen: Aus dem 18. Lebensjahr, das man bislang vollendet haben musste, um bei Landtagswahlen wahlberechtigt zu sein, soll nun das 16. werden. 16-Jährige sind laut Gesetz bereits dazu in der Lage, ihre Religion frei zu wählen, sich für ihre Taten vor Gericht zu verantworten – und sich an Kommunalwahlen zu beteiligen. Damit traut die Gesellschaft schon heute 16-jährigen Menschen zu, bewusste Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu tragen. Wählen mit 16 bei Landtagswahlen geht bislang nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Es ist höchste Zeit, dass Mecklenburg-Vorpommern diesen guten Beispielen folgt.“


Constanze Oehlrich MdL,
innenpolitische Sprecherin