Zu der heutigen Verabschiedung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Constanze Oehlrich:
„Die Beurteilung der Leistungen von Richter*innen kann deren richterliche Unabhängigkeit gefährden. Deshalb müssen die Anlässe für Beurteilungen normenklar im Landesrichtergesetz geregelt werden. Eine Vorschrift, nach der eine Beurteilung erfolgen kann, wenn die ,persönlichen Verhältnisse der Betroffenen’ dies erfordern, wird dem nicht gerecht. Eine solche Formulierung birgt die Gefahr, dass der Zeitpunkt für eine Beurteilung willkürlich gewählt wird. Diese Ansicht teilt auch der sachverständige Vorsitzende des Hauptrichterrats beim Landesjustizministerium.