Zu der heutigen Verabschiedung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Constanze Oehlrich:
„Die Beurteilung der Leistungen von Richter*innen kann deren richterliche Unabhängigkeit gefährden. Deshalb müssen die Anlässe für Beurteilungen normenklar im Landesrichtergesetz geregelt werden. Eine Vorschrift, nach der eine Beurteilung erfolgen kann, wenn die ,persönlichen Verhältnisse der Betroffenen’ dies erfordern, wird dem nicht gerecht. Eine solche Formulierung birgt die Gefahr, dass der Zeitpunkt für eine Beurteilung willkürlich gewählt wird. Diese Ansicht teilt auch der sachverständige Vorsitzende des Hauptrichterrats beim Landesjustizministerium.
Unsere Fraktion hatte deshalb einen Änderungsantrag in den Landtag eingebracht, der die möglichen Anlässe für eine Beurteilung auf Bewerbungen und endende Erprobungen beschränken sollte. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Wir werden beobachten, wie die nun sehr weit gefasste Regelung zur Anlassbeurteilung künftig genutzt wird, und diese bei Bedarf erneut im Landtag thematisieren.“
Hinweis:
Den Änderungsantrag der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) (Drucksache 8/2263) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 8/1736) finden Sie im Anhang