Der Vorsitzende und umweltpolitische Sprecher der BÜNDNISGRÜNEN Landtagsfraktion, Dr. Harald Terpe, gratuliert dem BUND Mecklenburg-Vorpommern zu dem heute vor dem Oberverwaltungsgericht erstrittenen Urteil zum Schutz des Borner Holms.
Dr. Harald Terpe: „Es zeigt sich erneut, wie wichtig es ist, dass unabhängige Natur- und Umweltschutzverbände das Recht der Natur einklagen können. Der Borner Holm liegt als Landschaftsschutzgebiet im EU-Vogelschutzgebiet ‚Vorpommersche Boddenlandschaft und nördlicher Strelasund‘. Ich begrüße, dass mit diesem Urteil wiederholt klar gestellt wird, dass Tourismusprojekte an der Ostseeküste den Schutzstatus von Gebieten nicht einfach negieren dürfen. Diese wunderbaren Naturlandschaften machen den besonderen Wert unserer Küstenregion aus. Sie müssen für nachfolgende Generationen unverbaut erhalten bleiben. Ich danke dem BUND und den vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, dass sie sich für den Landschaftsschutz stark gemacht und in den rund 10 Jahren der Auseinandersetzung nie aufgegeben haben.“