Wolf gehört nicht ins Jagdrecht – Fraktion fordert Nein im Bundesrat // Dr. Terpe: „Backhaus folgt emotionalisierter Debatte statt Wildtierforschung“

Am Freitag stimmt der Bundesrat über die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz ab. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Jagd auf Wölfe in Gebieten mit „günstigem Erhaltungszustand“ künftig zwischen Juli und Oktober erlaubt werden kann. Zudem gibt es weitere Regelungen, die Abschüsse ermöglichen.

Dr. Harald Terpe, stellvertretender Vorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, kritisiert die geplante Gesetzesänderung und fordert die Landesregierung auf, dagegen zu stimmen.

Abschüsse können die Situation verschärfen

„Kommt das Gesetz, bedeutet das, dass der Wolf nahezu überall und ohne triftige Gründe geschossen werden kann“, warnt Terpe. „Die Politik folgt hier einer emotionalen Debatte statt den Ergebnissen der Wildtierforschung. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass mehr Abschüsse nicht automatisch zu weniger Nutztierrissen führen. Vielmehr kann sich die Situation sogar verschärfen, wenn Elterntiere geschossen und Rudelstrukturen zerstört werden.“

Zahlen zeigen: Herdenschutz wirkt

Die bisherigen Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren zeigen laut Terpe Wirkung: „In Mecklenburg-Vorpommern sind die Wolfszahlen gestiegen, während die Zahl der Nutztierrisse deutlich zurückgegangen ist. Von 2024 auf 2025 nahm die Zahl der Wolfsrudel von 19 auf 28 zu, die gemeldeten Angriffe auf Nutztiere sanken indes von 94 auf 54“, so Terpe.

Besonders wirksam sei eine Kombination aus Zäunen und Herdenschutzhunden. „Hier braucht es jedoch mehr Beratung und verlässliche finanzielle Unterstützung – nicht nur für die Anschaffung, sondern auch für den laufenden Unterhalt. Dennoch gibt es keinen hundertprozentigen Schutz. Wichtig ist deshalb, dass Tierhalter*innen bei Schäden nicht allein gelassen werden. Die Weidetierhaltung erhält unsere Kulturlandschaften und muss unbedingt gestärkt werden, etwa durch die lang versprochene Weidetierprämie.

Gleichzeitig ist der Wolf eine Schlüsseltierart für die Verjüngung unserer Wälder, da er durch die Regulierung von Wildbeständen den Verbiss an jungen Bäumen reduziert. Das ist für die Anpassung an die Klimakrise ökologisch zentral. Die Balance zwischen Arten- und Herdenschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich nicht an populistischen Debatten entzünden sollte.“

Auch Till Backhaus folgt der emotionalisierten Debatte statt der Forschung

Terpe betont: „Naturschutzverbände, Wissenschaft, Landnutzer*innen und Jägerschaft müssen gemeinsam tragfähige Lösungen für das Wolfsmanagement entwickeln und den Herdenschutz weiter stärken. Eine Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht schafft hingegen Doppelzuständigkeiten und rechtliche Unsicherheiten – hierin stimmen wir mit Minister Backhaus überein. Doch auch die Rufe des Ministers nach einer Lockerung des Schutzstatus’ folgen eher der emotionalisierten Debatte als der fundierten Wildtierforschung.“

Terpe abschließend: „Der Abschuss eines Wolfs darf immer nur das letzte Mittel sein. Problemtiere müssen schnell entnommen werden können – das ist bereits über das Naturschutzgesetz möglich. Eine Aufnahme ins Jagdgesetz würde Bürokratie erhöhen, statt sie abzubauen. Vor allem aber würde sie einen großen Erfolg des Artenschutzes zunichtemachen.“


Hinweis:

Auszug aus der Mitteilung der Bundesregierung vom 5. März 2026: „Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen“

„Befindet sich der Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand, kann die zuständige Behörde künftig einen revierübergreifenden Managementplan aufstellen, der die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes sicherstellt. Länder mit hohen Wolfsbeständen wird damit die Möglichkeit gegeben, über die Jagd die Bestände einzuhegen. In diesem Rahmen ist eine Jagdzeit von 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen. Im Falle eines ungünstigen Erhaltungszustandes ist die Jagd nur zur Abwendung land-, forst-, fischerei-, wasserwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden zulässig – oder im Interesse der Gesundheit der Menschen oder der öffentlichen Sicherheit.“

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundestag-wolf-bundesjagdgesetz-2399894


Dr. Harald Terpe MdL
stellvertretender Fraktionsvorsitzender und finanzpolitischer Sprecher