Zu den Berichten über Missstände in der Gemeinschaftsunterkunft „Haffburg“ in Wismar erklärt Anne Shepley, sozialpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern:
„Die Berichte aus der Haffburg sind erschütternd – und sie sind leider nicht neu. Schon seit Längerem gibt es Kritik an den Zuständen in der Unterkunft. Dass jetzt erneut so schwerwiegende Vorwürfe öffentlich werden, zeigt: Der Landkreis Nordwestmecklenburg muss diese Hinweise endlich ernst nehmen und konsequent handeln.“
Shepley fordert den Landkreis und Landrat Tino Schomann (CDU) auf, die Vorwürfe umfassend aufzuklären und sofort Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Bewohner*innen sicherzustellen. „Der Landkreis trägt eine klare Schutzpflicht gegenüber den Menschen, die in seinen Einrichtungen leben – besonders gegenüber Kindern. Wer Verantwortung für eine solche Unterkunft trägt, muss Missstände entschlossen abstellen und darf sie nicht relativieren.“
Gutachten belegt erhebliche Defizite in der „Haffburg“
Ein Gutachten der Sozialwissenschaftlerin Christine Krüger, das im Auftrag des Flüchtlingsrats Mecklenburg-Vorpommern erstellt wurde, beschreibt erhebliche strukturelle Defizite in der Unterkunft – von unzureichender sozialer Betreuung bis hin zu Mängeln beim Kinder- und Gewaltschutz. Bewohner*innen berichten zudem davon, dass Mitarbeitende ohne Ankündigung ihre Wohnräume betreten hätten. Auch Beratungsangebote, Koch- und Waschmöglichkeiten sowie Spielräume für Kinder seien eingeschränkt worden.
Besonders kritisch sehen Expert*innen Regelungen in der Hausordnung und der sogenannten „Erstbelehrung“. Der sogenannte „Übernachtungsbereich“, der bei Verstößen gegen die Hausordnung vorgesehen war, stelle einen rechtfertigungsbedürftigen Grundrechtseingriff dar und sei weder verhältnismäßig noch erforderlich.
Shepley: „Wenn Familien oder Kinder in eine Art Strafbereich verlegt werden oder ihre Privatsphäre ohne rechtliche Grundlage verletzt wird, überschreitet das eine klare Grenze. Dass solche Regelungen überhaupt angewendet wurden, ist hoch problematisch.“
„Kaltschnäuzigkeit von Landrat Schomann schwer nachvollziehbar“
Mit Blick auf die Aussagen von Landrat Tino Schomann gegenüber dem NDR zeigt sich Shepley irritiert. „Die Kaltschnäuzigkeit, mit der Landrat Schomann die Vorwürfe herunterspielt, ist schwer nachvollziehbar. Statt die Situation ernsthaft aufzuarbeiten, entsteht der Eindruck, dass hier vor allem abgewehrt wird. Das ist der falsche Umgang mit so gravierenden Hinweisen.“
Shepley nimmt auch die Landesregierung in die Verantwortung: „Das Land zahlt und legt die Standards für Unterbringung und Betreuung in Gemeinschaftsunterkünften fest – doch diese sind niedrig und werden ganz offensichtlich nicht ausreichend kontrolliert. Die Landesregierung darf nicht länger nur reagieren, wenn Missstände öffentlich werden. Innen- und Sozialministerium müssen prüfen, ob die bisherigen Kontrollmechanismen ausreichend sind oder strukturelle Versäumnisse bestehen.“
Eigenständiges Kinderschutzkonzept laut Expert*innen erforderlich
Problematisch sei außerdem, dass offenbar kein eigenständiges Kinderschutzkonzept für die Einrichtung vorliegt. Der Landkreis verweist darauf, dass der Kinderschutz Teil eines allgemeinen Gewaltschutzkonzeptes sei. Fachleute weisen jedoch darauf hin, dass sich rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten und Inhalte deutlich unterscheiden und ein eigenständiges Kinderschutzkonzept erforderlich ist. Shepley: „Gerade dort, wo viele Kinder unter schwierigen Bedingungen leben, braucht es klare und verbindliche Schutzstrukturen. Dass ein eigenständiges Kinderschutzkonzept offenbar fehlt, ist ein ernstes Versäumnis.“
Fraktion legt Gesetzentwurf für besseren Kinderschutz – auch in Geflüchtetenunterkünften – vor
Die aktuellen Vorgänge zeigen aus Sicht der Abgeordneten auch, wie dringend verbindliche gesetzliche Standards im Kinderschutz notwendig sind. Die bündnisgrüne Landtagsfraktion bringt deshalb in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderschutzgesetzes in den Landtag ein. Darin wird unter anderem festgeschrieben, dass Schutzkonzepte verpflichtend gelten müssen – ausdrücklich auch für Einrichtungen und Unterkünfte, in denen Kinder leben, etwa Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete.
Shepley: „Die Situation in der Haffburg zeigt sehr deutlich, warum wir solche klaren gesetzlichen Regelungen brauchen. Schutzkonzepte dürfen keine freiwillige Aufgabe sein. Kinder müssen überall dort geschützt werden, wo sie leben.“
Hinweis:
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kinderschutzgesetzes (Drucksache 8/6329) vom 4.3.2026:
https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/70599

sozialpolitische Sprecherin