Mit der Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Erhalt der Antidiskriminierungsberatungsstellen hat die rot-rote Koalition eine wichtige Chance verpasst, die Beratungsstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig zu sichern. Zwar wurden im Haushalt erstmals Landesmittel eingeplant – doch diese reichen bei Weitem nicht aus, um die bestehenden Angebote zu erhalten oder auszubauen.
„Die drei Beratungsstellen im Land stehen nach wie vor mit dem Rücken zur Wand“, erklärt Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich. „Was jetzt im Haushalt eingeplant wurde, ist allenfalls ein Anfang – es verhindert aber nicht, dass Strukturen schrumpfen und Angebote wegfallen. Wer Antidiskriminierungsarbeit ernst nimmt, darf die gerade erst aufgebauten Beratungsstellen nicht auf den Minimalbetrieb zurückwerfen.“
Ohne zusätzliche Mittel müssen die Beratungsstellen ihre Reichweite einschränken, Personal abbauen und Angebote drastisch zurückfahren. Betroffene von Diskriminierung, besonders in Regionen ohne alternative Angebote, spüren die Folgen direkt. Antidiskriminierungsberatung hilft Betroffenen nicht nur, ihre Rechte wahrzunehmen, sondern stärkt auch demokratische Werte und sozialen Zusammenhalt.
„Wir reden über Grundrechte“
Oehlrich betont: „Wir reden hier über Grundrechte. Jede Einschränkung bei der Beratung trifft die Menschen, die ohnehin Benachteiligung, Ausgrenzung oder Anfeindungen erleben. Mecklenburg-Vorpommern ist erst vor einem Jahr der bundesweiten ,Koalition gegen Diskriminierung’ beigetreten – die 2023 errichteten Beratungsstellen jetzt ins Aus zu manövrieren, wäre ein fataler Schritt.“
Die bündnisgrüne Fraktion fordert weiterhin eine langfristige und auskömmliche Landesfinanzierung, damit die Beratungsstellen ihre Arbeit verlässlich fortsetzen, Personal halten und regionale Lücken schließen können.
„Wir erwarten, dass die Landesregierung jetzt aktiv wird und die Antidiskriminierungsberatung so ausstattet, dass die derzeitigen Angebote im ganzen Land erhalten bleiben“, so Oehlrich. „Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern brauchen Sicherheit – das beginnt damit, dass wir diejenigen schützen, die täglich Diskriminierung erleben.“
Hintergrund:
Zuletzt erhielten die Beratungsstellen gegen Diskriminierung 650.000 Euro aus dem auslaufenden Bundesprogramm respekt:land. Im Doppelhaushalt hatte die Landesregierung zunächst keine Mittel zur Weiterfinanzierung der Beratungsstellen vorgesehen. Auf Druck der bündnisgrünen Landtagsfraktion und der betroffenen Träger stellte die rot-rote Koalition 195.000 Euro pro Jahr im Haushalt 2026/2027 ein – deutlich weniger als die für flächendeckende Beratung notwendigen mindestens 700.000 Euro. Der Bund hat bislang keine weitere Finanzierung vorgesehen.
Hinweis:
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fortbestand der Antidiskriminierungsberatungsstellen sichern (Drucksache 8/5492) vom 14.11.2025
https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/68364/8_5492_fortbestand_der_antidiskriminierungsberatungsstellen_sichern

Fraktionsvorsitzende