In der heutigen Landtagsdebatte zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes hat Dr. Harald Terpe, agrarpolitischer Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion, vor einer Schwächung des Grünlandschutzes in Mecklenburg-Vorpommern gewarnt. Dauergrünland sei ein „stilles Rückgrat“ der Kulturlandschaft und unverzichtbar für Klima-, Boden- und Artenschutz.
„Das bestehende Dauergrünlanderhaltungsgesetz wirkt – es stabilisiert den Grünlandbestand und hat insbesondere auf Moorböden den Umbruch weitgehend gestoppt. Die Landesregierung selbst bezeichnet es als wirksames Instrument“, so Terpe. „Wer dieses Gesetz jetzt entkernt, nimmt in Kauf, dass Klima- und Biodiversitätsschutz geschwächt werden.“
Kritisch bewertet Terpe insbesondere die geplante Übernahme von Erleichterungen aus dem Bundesrecht. Rund 4.000 Hektar Dauergrünland, die seit dem 1. Januar 2021 neu entstanden sind, sollen künftig allein nach Anzeige wieder in Ackerland umgewandelt werden können. „Entscheidend ist nicht das Alter, sondern die ökologische Qualität. Auch jüngeres Grünland kann artenreich sein und wichtige Trittsteine im Biotopverbund bilden. Fällt hier der Genehmigungsvorbehalt, drohen am Ende bloße Papierprüfungen, weil die Fachbehörden die Masse der Anzeigen naturschutzfachlich kaum bewerten können“, warnt Terpe.
Der von der Fraktion eingebrachte Änderungsantrag – mit einer stärkeren Orientierung an der ökologischen Wertigkeit, klareren Kriterien für die Anzeigeprüfung und einer Begrenzung der Umwandlungsflächen – wurde im Fachausschuss ohne Debatte abgelehnt. „Das wird der fachlichen Bedeutung dieses Gesetzes nicht gerecht“, kritisiert Terpe. „Wir nehmen die Anliegen der Betriebe nach Planungssicherheit und weniger Bürokratie ernst. Aber am Ende braucht es ein Gesetz, das in der Fläche tatsächlich schützt – und nicht nur moderner klingt.“

stellvertretender Fraktionsvorsitzender und agrarpolitischer Sprecher