Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fand heute im Innenausschuss eine öffentliche Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Mediengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern statt. Dazu äußert sich Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion:
„Der aktuelle Entwurf für ein Landesmediengesetz bedroht die Vielfalt der Medienbildungsprojekte in unserem Land. Dabei gilt: Medienbildung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Sicherung unserer demokratischen Kultur. Egal ob Schüler*innen oder Senior*innen: Ohne ein Verständnis für das Funktionieren digitaler Medien haben die Urheber*innen von Desinformation ein leichtes Spiel.
Zentrale Akteurin bei der Förderung unabhängiger Medienbildungsprojekte ist die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern. In der Sachverständigenanhörung wurde deutlich: Das beste Mittel für eine Stärkung der Medienbildung ist eine aufgabengerechte Finanzierung der Landesmedienanstalt. Dafür müssen die für sie im Gesetzentwurf vorgesehenen Mittel dringend erhöht werden. Medienbildung gibt es eben nicht zum Nulltarif.“
Hintergrund:
Stellschraube für eine auskömmliche Finanzierung der Landesmedienanstalt ist der sogenannte Vorwegabzug. Für die Finanzierung ihrer Arbeit stehen der Landesmedienanstalt nach dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zwei Prozent des Rundfunkbeitrags zu. Von diesem Anteil werden jedoch vorweg 20 Prozent abgezogen und dem Norddeutschen Rundfunk für die Förderung des Kultur- und Filmstandorts Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt. Mehrere Sachverständige betonten in der Anhörung, dass der bestehende Vorwegabzug verringert werden müsse, damit der Landesmedienanstalt mehr Mittel für die Förderung von Medienbildungsprojekten zur Verfügung stehen.

Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin