AGG-Verfahren: Kanzlei weist die Beschwerde als nicht substantiiert und rechtlich unbegründet zurück

Heute hat die von der Fraktion beauftragte Kanzlei die Beschwerde eines Fraktionsmitarbeiters nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gegen die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich und die Parlamentarische Geschäftsführerin Jutta Wegner als nicht substantiiert und rechtlich unbegründet zurückgewiesen.

Nach Abschluss des Verfahrens zeigte sich die Fraktionsvorsitzende der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern erleichtert und erklärt:
 „Dass die beauftragte Prüfkommission die gegen Jutta Wegner und mich erhobene Beschwerde geprüft und als unbegründet zurückgewiesen hat, nehme ich mit Erleichterung, aber auch mit Demut zur Kenntnis. Solche Verfahren haben selten Gewinner*innen – sie kosten die Kraft aller Beteiligten, sie können Vertrauen und manchmal auch Zuversicht erschüttern. Jetzt ist der Moment, wieder nach vorn zu blicken, Vertrauen aufzubauen und uns auf unsere gemeinsame politische Arbeit zu konzentrieren.“

Nach eingehender Prüfung aller vorgetragenen Sachverhalte hat die Kanzlei weder einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz noch ein fehlerhaftes Führungsverhalten feststellen können. Aus Respekt vor dem betroffenen Mitarbeiter ebenso wie vor den übrigen Teammitgliedern werden weder inhaltliche Details des Verfahrens noch die erhobenen Vorwürfe öffentlich benannt oder kommentiert.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Schweriner Landtag wird ab sofort ihren Fokus wieder auf das richten, was wirklich zählt und was die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern von ihr erwarten: die Umsetzung bündnisgrüner Politik für die Menschen und das Land.


Constanze Oehlrich MdL
Fraktionsvorsitzende