Gestern fand im Sozialausschuss die Sachverständigenanhörung zum geplanten Integrations- und Teilhabegesetz MV statt. Constanze Oehlrich, innen- und migrationspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, mahnt eine unzureichende Regelung im Gesetzentwurf an, die gravierende Auswirkungen haben könnte:
„Integrationsbeauftragte sind ein elementarer Bestandteil der Verwaltung. Ihre Arbeit stärkt den Zusammenhalt von Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte. Integrationsbeauftragte beraten kommunale Gremien zu integrations- und migrationspolitischen Fragen und sorgen für eine gute Zusammenarbeit mit Migrant*innenorganisationen und lokalen Geflüchteteninitiativen. Derzeit haben alle Gebietskörperschaften in Mecklenburg-Vorpommern die Position derdes Integrationsbeauftragten besetzt. Das kann sich jedoch bald ändern.“
Unzureichender Gesetzentwurf: „Position von Integrationsbeauftragten kann jederzeit abgeschafft werden“
„Die Integrationsbeauftragte der Stadt Schwerin, Maren Jakobi, hat in der gestrigen Sachverständigenanhörung deutlich gemacht, dass der Entwurf der Landesregierung für ein Integrations- und Teilhabegesetz die Funktion der Integrationsbeauftragten nur unzureichend absichert. Wenn die Position einer*s Integrationsbeauftragten nicht rechtsverbindlich vorgesehen ist, kann sie in den jeweiligen Verwaltungsstrukturen jederzeit abgeschafft werden. Das wäre fatal.
Integrationsaufgaben sind in einer Einwanderungsgesellschaft wie der unsrigen kontinuierlich zu leisten. Um das sicherzustellen, braucht es verbindliche gesetzliche Regelungen für die Benennung von Integrationsbeauftragten und die Einrichtung von Beiräten für Migration und Integration. Genau dafür wird sich meine Fraktion mit einem Änderungsantrag einsetzen.“