Zum FDP-Antrag auf Einführung eines Preisdeckels bei Parkausweisen // Wegner: „Es wird keine Mondpreise geben“

Wem gehört der öffentliche Raum, wie soll er verteilt werden und zu welchem Preis? Diese Debatte wird intensiv geführt und betrifft auch die Anliegerparkplätze in den Städten. Durch Regelungen in Bund und Land haben Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern nun die Möglichkeit erhalten, Flächenkonkurrenzen aufzulösen und neue Raumaufteilungen vorzunehmen.

Den aufgrund dessen von der FDP-Fraktion eingebrachten Antrag auf Einführung eines Preisdeckels bei Parkausweisen (Drucksache 8/1364) kommentiert Jutta Wegner, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:

„Unsere Kommunen kennen die Situation vor Ort am besten. Sie können mithilfe der neuen Landesverordnung den individuellen Bedürfnissen aller Bewohner*innen gerechter werden. Dazu gehört auch die flexible Preisgestaltung bei Anwohnerparkplätzen, die den Städten und Gemeinden notwendige finanzielle und gestalterische Freiräume ermöglicht. Auch bauliche und verkehrliche Situationen können nun besser geplant, mögliche Mehreinnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität und zum Wohle aller eingesetzt werden.“

„Es wird keine Mondpreise geben“

„Ich habe großes Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung. Zudem existiert ein gesetzlicher Rahmen, der das Gebot der Verhältnismäßigkeit klar definiert. Die Befürchtungen der FDP-Fraktion teile ich nicht, es wird keine Mondpreise geben. Einen verordneten Preisdeckel braucht es daher nicht.“


Hintergrund:
Im September 2022 hat das Kabinett eine neue Landesverordnung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen verabschiedet. Durch die neue Verordnung werden Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern ermächtigt, die Gebühren für Bewohnerparkausweise eigenständig festzulegen. Bislang galt ein einheitlicher Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis maximal 30,70 Euro pro Jahr. Ein Anwohnerparkplatz im öffentlichen Raum kostete dadurch höchstens 8 Cent pro Tag.

Die Rechtmäßigkeit eines solchen Erlasses bestätigte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes Baden-Württemberg bereits im Juni dieses Jahres. Die Richter*innen wiesen da einen entsprechenden Eilantrag zurück. Begründet wurde dies u.a. damit, dass nicht der Unterschied der verlangten Gebühren vor und nach der Satzungsänderung relevant sei, sondern das Verhältnis von Leistung und Gebühren.

Quelle: „VGH Baden-Württemberg zur autofreien Innenstadt: Anwoh­ner­parken darf deut­lich teurer werden“, Legal Tribune Online, 28.6.2022


Jutta Wegner MdL
Verkehrspolitische Sprecherin