Zu der Beratung des Berichts des Bürgerbeauftragten in der heutigen Sitzung des Innenausschusses erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Constanze Oehlrich:
„Alle Bürger*innen haben das Recht, sich an Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen. Das gilt auch für Bürger*innen ohne festen Wohnsitz. Allerdings müssen diese innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Die Wahlbehörden informieren darüber normalerweise in Form einer amtlichen Bekanntmachung. Dennoch sind diese Formalitäten vielen Bürger*innen unbekannt.
Der Bürgerbeauftragte hatte sich deshalb an die Kommunen gewandt und diesen vorgeschlagen, bei den Informationen für Wohnungslose über Wahlen und Abstimmungen neue Wege zu gehen. Damit stieß er nicht überall auf Gegenliebe. Deshalb hat meine BÜNDNISGRÜNE Fraktion die Landesregierung dazu aufgefordert, die Kommunen darin zu bestärken, Bürger*innen ohne festen Wohnsitz das Wählen leichter zu machen, ihnen verständliche Informationen zum Verfahren an die Hand zu geben und ihnen dabei zu helfen, einen fristgerechten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen.
Die Koalition hat diesen Antrag jedoch abgelehnt. Uns Parlamentarier*innen sollte die Wahrnehmung des Wahlrechts gleichermaßen wichtig sein. Deshalb habe ich für das Stimmverhalten von Rot-Rot keinerlei Verständnis.“