Kritik von Umweltverbänden zu Schutzzäunen gegen die Afrikanischen Schweinepest // Shepley: „Schweinepest-Zaun darf nicht den Schutz wandernder Tierarten beeinträchtigen“

Wegen der jüngsten Kritik von Umweltverbänden zur möglichen Rechtswidrigkeit der Schutzzäune gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Mecklenburg-Vorpommern hat sich die tierschutzpolitische Sprecherin der BÜNDNISGRÜNEN Landtagsfraktion, Anne Shepley, jetzt mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt. Dazu erklärt sie:

„Die Landesregierung hat mit den langen linienförmigen Wildzäunen gegen die Afrikanische Schweinepest massiv in die Natur eingegriffen, wohlwissend, dass sie alleine die Seuche nicht aufhalten werden können. Dieser massive Eingriff wurde nicht auf Verträglichkeit mit den Zielen der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geprüft, mit der die EU den Erhalt zahlreicher bedrohter Tierarten erreichen möchte. Die über 100 Kilometer langen Zäune an der polnisch-deutschen Grenze dürften trotz einzelner Durchlässe nach meiner Einschätzung die Wanderungsbewegungen zahlreicher Tierarten und damit wichtige Naturschutzziele stark beeinträchtigen. Das darf nicht ewig so bleiben. Ohne die Bewegungsfreiheit von Wolf, Biber, Fischotter und Co. können diese nicht ihren üblichen Lebensweisen nachgehen, was sich nachteilig auf ihre Bestände auswirken könnte. Ich fordere von der Landesregierung, dass sie beim Kampf gegen die Schweinepest nicht die Aufgaben zum Schutz von wandernden Tierarten aus dem Auge verliert. Deutschland hat sich mit der Bonner Konvention verpflichtet, diesen Arten mit mehr statt weniger Wanderkorridoren zu helfen. Dem widerspricht die momentane Zaunlösung fundamental.“


Anne Shepley MdL
Stellv. Fraktionsvorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin