In einer aktuellen Kleinen Anfrage an die Landesregierung wurde deutlich: In der Besoldungsgruppe W2 an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften liegt der durchschnittliche Leistungszuschlag bei männlichen Professoren deutlich höher als bei Professorinnen – bei einem unbereinigten Gender Pay Gap von 12 Prozent. An den Universitäten beträgt der Unterschied immer noch 8 Prozent für W2- sowie 10 Prozent für W3-Professuren – zu Ungunsten von Frauen. Diese Ungleichbehandlung führt zu einem jährlichen Einkommensverlust von mehreren Tausend Euro pro Fall und trägt zur bestehenden Ungleichbehandlung von Frauen in der Wissenschaft bei.