Die rot-rote Regierungskoalition im Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat die Überweisung des Entwurfs der bündnisgrünen Landtagsfraktion für ein Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz abgelehnt. Damit haben SPD und LINKE die Möglichkeit vertan, eine Erweiterung der Beteiligungsmöglichkeiten der Einwohner*innen unseres Bundeslandes vertieft in den Ausschüssen des Landtags zu beraten.
Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, reagiert ernüchtert: „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern stärker an politischen Entscheidungen beteiligen. Dialogische Öffentlichkeitsbeteiligung eröffnet die Chance, Erfahrungen, Perspektiven und Erwartungen aus der Mitte der Gesellschaft in die Politik einzubringen – insbesondere auch von jenen, die sonst kaum Gehör finden. Dass sich SPD und LINKE dem verweigern, ist nicht nachvollziehbar.“
„Das Vertrauen in demokratische Prozesse wächst, wenn Menschen erleben, dass ihre Stimme tatsächlich zählt“
Mit ihrem Entwurf für ein Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz wollen die Bündnisgrünen Beteiligungsformate wie Bürger*innenräte, Runde Tische oder Diskussionsforen erstmals auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Oehlrich weiter: „Demokratische Entscheidungen gewinnen an Qualität und Akzeptanz, wenn sie auf der Grundlage eines möglichst vielfältigen Meinungsbildes getroffen werden. Die dialogische Öffentlichkeitsbeteiligung schafft dafür einen strukturierten und transparenten Rahmen. Praktische Erfahrungen, etwa beim Bürger*innenrat in Malchin, zeigen, dass das Vertrauen in demokratische Prozesse wächst, wenn Menschen erleben, dass ihre Stimme tatsächlich zählt.“
Zentrales Element des Gesetzentwurfs ist die rechtssichere Zufallsauswahl der Teilnehmenden. Bürger*innenräte leben davon, dass sie die Gesellschaft realistisch abbilden und Menschen mit unterschiedlichen sozialen Hintergründen, Bildungswegen und Lebenserfahrungen einbeziehen. Dafür ist eine geloste Teilnehmendenliste unerlässlich. Bislang fehlt jedoch eine gesetzliche Regelung, die es Landesbehörden, Gemeinden und Landkreisen erlaubt, Meldedaten für solche Beteiligungsformate zu nutzen – ein massives Hindernis für potenzielle Projekte.
„Dialogische Öffentlichkeitsbeteiligung als öffentliche Aufgabe im Sinne des Bundesmeldegesetzes festzuschreiben, wäre ein einfacher, aber entscheidender Schritt gewesen“, betont Oehlrich. „Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Verunsicherung braucht es Formate, die Vertrauen schaffen, unterschiedliche Perspektiven ernst nehmen und demokratische Prozesse stärken. Mecklenburg-Vorpommern hätte hier Vorreiter sein können – die Koalition hat sich bewusst dagegen entschieden.“
Hintergrund:
Bürger*innenräte sind dialogische, beratende Gremien, in denen zufällig ausgewählte Bürger*innen in einem moderierten Austausch auf Augenhöhe Empfehlungen für politische Entscheidungsträgerinnen erarbeiten. Eine geloste Auswahl der Teilnehmenden ist dabei zentral, um einen möglichst breiten Querschnitt der Bevölkerung mit unterschiedlichen sozialen Hintergründen, Bildungswegen und Lebenserfahrungen einzubeziehen. Gerade Perspektiven, die in nicht gelosten Beteiligungsformaten häufig unterrepräsentiert sind, können so sichtbar gemacht werden. Der Rostocker Soziologe Steffen Mau nennt MV ein ideales „Labor der Partizipation“: Die geringere Parteienbindung, die Tradition der Runden Tische und die Chance, Polarisierung zu verringern, machen Bürgerinnenräte besonders wirkungsvoll.
Hinweis:
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwurf eines Gesetzes über die dialogische Beteiligung der Öffentlichkeit in Mecklenburg-Vorpommern (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz – ÖBeG M-V) (Drucksache 8/6166) vom 14.1.2026:
https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/69925/8_6166_gesetz_ueber_die_dialogische_beteiligung_der_oeffentlichkeit_in_mecklenburg_vorpommern_oeffentlichkeitsbeteiligungsgesetz_oebeg_m_v

Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin