Die heutige Ablehnung des bündnisgrünen Antrags, in jedem Landgerichtsbezirk Mecklenburg-Vorpommerns ein Childhood-Haus einzurichten und unverzüglich mit dem Aufbau einer Einrichtung in Vorpommern zu starten, ist ein fatales Signal. Für die bündnisgrüne Landtagsfraktion ist klar: Die rot-rote Landesregierung lässt Kinder im Stich.
„Jedes Kind, das Gewalt erlebt, ist eines zu viel. Und gerade deshalb braucht es Hilfsstrukturen, die verhindern, dass nach dieser schrecklichen Erfahrung noch zusätzliches Leid entsteht“, sagt Anne Shepley, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion. „Ein Childhood-Haus kann die Gewalt nicht ungeschehen machen. Aber dank des kindgerechten Konzepts werden Mehrfachvernehmungen und Retraumatisierungen verhindert – und dafür gesorgt, dass Kinder in einem sicheren Umfeld Hilfe aus einer Hand bekommen.“
Gleiche Hilfe für jedes Kind – egal, wo es in MV lebt
Derzeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nur ein einziges Childhood-Haus: in Schwerin. Für Kinder aus anderen Teilen des Bundeslands heißt das: weite Wege, unklare Abläufe, unnötige Belastungen, manchmal sogar der Verzicht auf fachgerechte Unterstützung. „Es kann nicht sein, dass in Mecklenburg-Vorpommern, außerdem müssen flächendeckende Einrichtungen im ganzen Land geschaffen werden. Hierfür muss das Land die Verantwortung übernehmen – nicht die überlasteten Kommunen, nicht der Bund. Die betroffenen Kinder können nicht warten.“
Gesetz ohne Finanzierung: Symbolpolitik auf dem Rücken der Jüngsten
Besonders bitter: Im neuen Kinderschutzgesetz MV wird ein Childhood-Haus Vorpommern zwar erwähnt – allerdings nur, um es „in der Perspektive zu prüfen“. Und im Haushalt? Ist kein einziger Euro eingeplant. „Ein bloßes Gesetz auf dem Papier ohne finanzielle Mittel für die Umsetzung schützt kein einziges Kind. Wer die Finanzierung verweigert, betreibt Symbolpolitik auf dem Rücken der Jüngsten“, sagt Shepley.
Die Zahlen aus dem Childhood-Haus Schwerin unterstreichen die Dringlichkeit: Innerhalb von drei Jahren hat sich hier die Zahl der begleiteten Kinder mehr als verdoppelt – von 78 im Jahr 2022 auf 167 im Jahr 2025. „Wir kämpfen weiter dafür, dass jedes betroffene Kind in Mecklenburg-Vorpommern Zugang zu einem Childhood-Haus hat – egal, wo es lebt“, so Shepley abschließend.
Hinweis:
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kindgerechte Justiz in Mecklenburg-Vorpommern stärken – Ein Childhood-Haus in jedem Landgerichtsbezirk (Drucksache 8/5689) vom 26.11.2025
https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/68572/8_5689_kindgerechte_justiz_in_mecklenburg_vorpommern_staerken_ein_childhood_haus_in_jedem_landgerichtsbezirk

sozialpolitische Sprecherin