In der heutigen Sitzung des Petitionsausschusses haben Vertreter*innen des Innenministeriums deutlich gemacht, dass die Landesregierung die Einführung eines Tierschutzrechtlichen Verbandsklagerechts ablehnt. Obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dafür bestehen, verweist das Innenministerium lediglich auf den schon bestehenden Tierschutzbeirat und die Vollzugsrechte der vor Ort zuständigen Behörden.
Anne Shepley, tierschutzpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern und Mitglied im Petitionsausschuss, lässt diese Aussage enttäuscht zurück:
„Wovor hat die Landesregierung Angst, wenn sie ein Verbandsklagerecht im Tierschutz verweigert? Dieses Recht ist in vielen anderen, auch in SPD-geführten Bundesländern längst gelebte Praxis – und hat dort offensichtlich nicht zum Zusammenbruch der Nutztierhaltung geführt. Mit Alt Tellin gibt es in unserem Bundesland ein trauriges Beispiel von behördlichem Versagen in Sachen Brandschutz in Tierhaltungsanlagen. Gerade hier sollte es also oberste Priorität haben, Tiere in Zukunft besser zu schützen, sie tierschutzgerecht und ethisch verträglich zu halten. Dafür muss auch die Möglichkeit bestehen, dass etablierte Verbände wie der Tierschutzbund MV die Rechte der Tiere notfalls einklagen können.
Dass die Landesregierung hier offenbar keinen Handlungsbedarf sieht, ist unverständlich. Beim Thema Tierwohl in MV reicht es wohl weiter nur für Sonntagsreden von Agrarminister Backhaus, nicht aber für konkrete Schritte hin zu einer Verbesserung der Bedingungen für die Tiere. Während ein entsprechender Vorstoß für mehr Tierwohl im Jahr 2014 am Veto des damaligen Koalitionspartners CDU scheiterte, sollte für Rot-Rot der Weg nun eigentlich frei sein. Denn der neue Koalitionspartner DIE LINKE forderte bereits ähnlich wie wir in der Vergangenheit das Verbandsklagerecht im Tierschutz.
Doch offensichtlich braucht es auch in diesem Bereich die laute Stimme der bündnisgrünen Opposition, um Dinge voranzubringen: Wir werden uns als Fraktion weiterhin mit Nachdruck für die Rechte der Tiere einsetzen und entsprechende Initiativen auf den Weg bringen.“
Hintergrund:
Im Petitionsausschusses wurden u. a. Petitionen zu Themen rund um artgerechte Tierhaltung, Genehmigungsverfahren neuer Tiermastanlagen und die Vermeidung weiterer Brandkatastrophen wie in Alt Tellin in einer Anhörung mit Regierungsvertreter*innen erörtert.
Das Verbandsklagerecht ist ein wichtiger Baustein in der Gewährleistung des grundgesetzlich verankerten Tierschutzes. Denn wo Tierhalter*innen, Tiernutzer*innen oder Behörden den gesetzlichen Auflagen nicht nachkommen, sollte es seriösen Verbänden gestattet sein, das Recht der Tiere auf artgerechte Haltung einzuklagen und so auf Missstände mit Nachdruck hinzuweisen.
Hinweise:
Mehr Infos zum Verbandsklagerecht finden Sie hier.
Landtagswahlprogramm der Bündnisgrünen MV 2021, Seite 18, Abschnitt „Tierschutz stärken“: „Weil Tierschutzverbände nicht juristisch gegen Verletzungen von Tierrechten vorgehen können, bleiben Verstöße gegen das Tierschutzgesetz regelmäßig ohne Folgen. Deshalb treten wir für ein Verbandsklagerecht anerkannter Tierschutzorganisationen ein.“
Den Antrag der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Klagerecht für Tierschutzverbände einführen“ (Drucksache 6/3334) vom 1. Oktober 2014 finden Sie hier.
Die Stellungnahme der Partei DIE LINKE für ein Verbandsklagerecht finden Sie auf peta.de.