10-Punkte-Plan: Windenergie-Beschleuniger

Beschleunigung Windenergieausbau Mecklenburg-Vorpommern

Warum muss der Windenergieausbau in Mecklenburg-Vorpommern deutlich beschleunigt werden?

Die aktuelle Krise bei der Versorgung mit fossilen Energien zeigt in aller Deutlichkeit, wie wichtig der zügige Ausbau der Erneuerbaren Energien für die gesamte Bundesrepublik und für unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist. Nicht nur für den Klimaschutz und die Erreichung der Pariser Klimaziele, sondern auch aus geopolitischer Perspektive ist ein schnellstmöglicher Umstieg auf 100 % Erneuerbare Energien unverzichtbar. Erneuerbare Energien sind klimafreundlich und kostengünstig. Sie schaffen attraktive, gut bezahlte Arbeitsplätze und ermöglichen Wertschöpfung in der Region.
 
Wie haben sich die Rahmenbedingungen im Bund verändert?
 
Nach 16 Jahren Stillstand beim Ausbau der Erneuerbaren Energien hat die neue Bundesregierung den Weg für einen beschleunigten und konsequenten Ausbau der Windenergie nun geebnet: Es gibt endlich klare Ausbauziele für jedes Bundesland (2,1 % für MV) und einheitliche Kriterien zur Sicherstellung von Artenschutz und Naturverträglichkeit. Von besonderer Tragweite ist hierbei die Feststellung, dass Erneuerbare Energien im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehen.

Jetzt ist es an den Bundesländern die neuen Vorgaben zügig umzusetzen. Mecklenburg-Vorpommern hat als Flächenland an der Küste hervorragende Voraussetzungen, um von dem bevorstehenden Boom der Windenergie zu profitieren.
 
Wo stehen wir aktuell beim Windenergieausbau in Mecklenburg-Vorpommern?

Aktuell sind durch die ambitionslose Energiepolitik der vergangenen Landesregierungen lediglich 0,2 % der Landesfläche in Mecklenburg-Vorpommern rechtskräftig für Windenergie ausgewiesen. Weitere 0,7 % befinden sich in Entwürfen der seit über 10 Jahren andauernden Fortschreibung der Regionalpläne. Derzeit warten über 800 Windenergieanlagen in über 190 offenen Genehmigungsverfahren im Schnitt seit 38 Monaten auf eine Entscheidung der Genehmigungsbehörden in MV. Nur ein Drittel der seit 2015 eingereichten Anträge wurde abschließend behandelt. Nach dem Höchststand der erteilten Genehmigungen in 2016 brach der Wert bis 2021 um 78% ein.
 
Mit den bestehenden Ressourcen und Strukturen ist also bereits heute ein großer Stau bei den Genehmigungen entstanden. Der Bau von Windenergieanlagen auf einem Anteil von 2,1 % an der Landesfläche ist somit erst recht unerreichbar, wenn nicht endlich konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung umgesetzt werden.

Unsere 10 Maßnahmen, um den Ausbau der Windenergie in MV massiv zu beschleunigen

Rechtsrahmen verbessern

Kommunen einfacher an Erneuerbaren Energien beteiligen

Kommunen müssen unkomplizierter von Erneuerbaren Energieanlagen in ihrer Umgebung profitieren. Die im EEG verankerte freiwillige Zahlung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die Standortkommunen muss dazu in MV zukünftig verpflichtend angewendet werden. Das entspricht bei modernen Windrädern gut 40.000 € pro Anlage für die kommunalen Haushalte. Bei einem Ausbau auf 17 GW installierte Leistung, wie er für eine 100 % erneuerbare Energieversorgung für MV nötig ist, stehen jährlich 100 Mio. € mehr für Investitionen in unseren Kommunen zur Verfügung.

2,1 % der Landesfläche für Windenergie ausweisen

Noch in dieser Legislaturperiode

Bis zum Ende der Legislatur im Jahr 2026 müssen die 2,1 % Landesfläche in einem einzigen Planungsschritt umgesetzt werden. Netzausbau und Windenergieausbau können hierdurch besser aufeinander abgestimmt werden. Zudem kann so Klarheit für unsere Bürger*innen im Land geschaffen und diese große Chance für die Wirtschaft im Land effektiv genutzt werden.

Das Land muss steuern

Eignungsgebiete für Windenergieanlagen zentral planen

Die Regionalen Planungsverbände müssen entlastet und der seit über 10 Jahren andauernde erfolglose Planungsprozess für die Windeignungsgebiete endlich von der Regierung auf die Landesebene gezogen werden. Das Landesenergiekonzept muss dazu entsprechend überarbeitet werden und zukünftig den fachlichen Rahmen für die Energiekapitel des neuen Landesraumentwicklungsprogramms und die regionalen Raumentwicklungsprogramme vorgeben.

Die in den Regionalen Planungsverbänden aktiven, meist ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitiker*innen und die personell unterbesetzten kommunalen Ämter für Raumordnung und Landesplanung sind mit dieser Aufgabe überlastet. Durch die zeitintensiven Prozesse bei der Windenergie bleiben zudem andere wichtige Steuerungsaufgaben in den Planungsregionen, wie zum Beispiel eine umweltgerechte Siedlungsentwicklung und der Ausbau eines interkommunalen Radwegenetzes, seit langer Zeit liegen.

Einheitliche und verbindliche Kriterien für Windeignungsgebiete vorgeben

Planungssicherheit schaffen

Das Land muss einheitliche und verbindliche Kriterien zur Ausweisung von Windeignungsgebieten vorgeben. Diese Kriterien müssen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und aktuellen Daten basieren. Bestehende fragwürdige Ausschlusskriterien gehören auf dem Prüfstand. Zukünftige, vom Land geplante Windeignungsgebiete müssen netzdienlich und zu gleichen Teilen in den Planungsregionen verteilt werden. Bereits im Verfahren befindlichen Gebiete aus der aktuellen Entwurfsplanung sind dabei zu berücksichtigen, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Genehmigungsstau auflösen

Personelle Ressourcen an die beschleunigte Energiewende anpassen

Das Personal in den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), das ausschließlich mit Windenergiegenehmigungen befasst ist, muss von 24 auf 72 Personen verdreifacht werden. Zudem lassen sich durch die steigende Anzahl der Genehmigungen und die dadurch hinzu kommenden Genehmigungsgebühren weitere 30 Stellen finanzieren. Sie sind zur Stärkung des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG M-V) (+2), des Landesamtes für Kultur- und Denkmalpflege (LAKD M-V) (+3), des Wirtschaftsministerium in der Abteilung Netzausbau (+4) und der Abteilung Landesplanung (+10) sowie der Landesenergie- und Klimaschutzagentur LEKA (+11) neu zu schaffen. 1

Dieser Personalzuwachs ist dringend notwendig und vollkommen kostenneutral realisierbar. Das bestehende Personal muss fortgebildet werden, um die Verfahren zu beschleunigen. Zusätzlich braucht es im Land erweiterte Ausbildungskapazitäten, damit die zusätzlichen Bedarfe einer gelingenden Energiewende abgedeckt werden können.

Naturschutzprüfung für Windenergieanlagen in die StÄLU ziehen

Zuständigkeiten neu ordnen

Die Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörden der Landkreise für die naturschutzfachliche Bewertung von Windenergieanlagen, die durch SPD und CDU in 2009 etabliert wurde, hat die Windenergie massiv ausgebremst. Dieser Fehler muss korrigiert werden. Durch die Bündelung der Kompetenz in den StÄLU lässt sich der Abstimmungsaufwand verringern und die Verfahren verkürzen. Das dafür nötige Personal ist zukünftig durch das Land zusätzlich zum Stellenzuwachs aufgrund der unter 5. behandelten größeren Zahl von Genehmigungsanträgen bereitzustellen.

Netzausbau beschleunigen

Naturschutz in Landeshand überführen

Um mit dem Windenergieausbau Schritt halten zu können, müssen die Verfahren zum Ausbau der Verteilernetze deutlich beschleunigt werden. Dafür muss auch die naturschutzfachliche Bewertung beim Netzausbau von den Landkreisen in eine Behörde des Landes überführt werden.

Neujustierung nutzen

Denkmalschutz klimagerecht anwenden

Durch die kürzlich erfolgte Klarstellung im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), dass Erneuerbare Energien im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehen, erhöht sich nochmals das Abwägungsgewicht für Klimaschutz und energiepolitische Unabhängigkeit. Zukünftig muss der Denkmalschutz bereits bei der Ausweisung von Windvorranggebieten abschließend behandelt werden. Die denkmalschutzfachliche Prüfung für jedes Windrad und der damit verbundene Verzug im Genehmigungsverfahren lassen sich so vermeiden.

Klarheit durch den Windenergieerlass schaffen

Verfahrensdauer beschleunigen

Der seit Jahren angekündigte Windenergieerlass muss umgehend durch die Landesregierung veröffentlicht werden. Ein solcher Erlass schafft klare und vergleichbare Vorgaben, wie in Genehmigungsverfahren durch die Behörden vorzugehen ist. Er wird dabei helfen, die Verfahrensdauer von derzeit über drei Jahren auf die gesetzlich vorgeschriebenen 7 Monate zu beschleunigen. Die Klarstellungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für den Umgang mit kollisionsgefährdeten Arten muss dabei berücksichtigt werden. Sie ist die Grundlage für einen naturverträglichen Ausbau der Windenergie.

Konflikte entschärfen

Artenschutzprogramme fördern

Der häufig auch gerichtlich ausgetragene Konflikt zwischen Artenschutz und Windanlagen muss durch die Einführung von gezielten Artenschutzprogrammen entschärft werden. Hierzu muss das Land umfassende Mittel zur Verfügung stellen. So lässt sich der Artenschutz vom Ausbau der Windenergie entkoppeln. Die Bekämpfung sowohl der Klima- als auch der Biodiversitätskrise ist zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlage entscheidend.


10-Punkte-Plan zum Download

1 Aktuell sind 24 Personen in den StÄLU (den zuständigen Genehmigungsbehörden) exklusiv für die Genehmigungen von Windenergieanlagen angestellt. Sie werden bereits vollständig aus Genehmigungsgebühren finanziert (1,3 Mio. €). Doch schon heute kommen deutlich mehr Anträge pro Jahr hinzu als abgearbeitet werden können. Nach den Zielen der Bundesregierung werden in MV zukünftig weit mehr, nämlich jährlich 650 MW an Windenergieleistung, zugebaut und genehmigt werden. Mit der Umsetzung der Ausbauziele ist so zukünftig mit 5,5 Mio. € an Gebühreneinnahmen zu rechnen (gem. Tarifstelle 2.2 ImmSchKostVO M-V). Das entspricht mehr als einer Vervierfachung der zur Verfügung stehenden Mittel bzw. den zukünftig insgesamt 102 Stellen (72 + 30).