Verfassungsschutzbericht 2024 vorgestellt // Oehlrich: „AfD bleibt blinder Fleck“

Heute wurde der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 vorgestellt. Dazu erklärt die Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern, Constanze Oehlrich:

„Die AfD bleibt ein blinder Fleck im Verfassungsschutzbericht für Mecklenburg-Vorpommern. Unser Bundesland ist das einzige in Ostdeutschland, in dem die AfD nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wird. Angesichts der Faktenlage ist das nicht nur fahrlässig, sondern gefährlich. In nahezu jeder Landtagssitzung verbreiten AfD-Abgeordnete Remigrationsfantasien – das ist nichts anderes als der Aufruf zur systematischen Entrechtung von Menschen mit Migrationsgeschichte und damit eindeutig verfassungsfeindlich. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich bei seiner Entscheidung, die AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen, auch explizit auf AfD-Funktionäre aus Mecklenburg-Vorpommern bezogen. Warum der hiesige Verfassungsschutz zu einer anderen Einschätzung kommt, ist nicht nachvollziehbar.“

Starker Anstieg bei rechtsextremen Straftaten // Oehlrich: „Entschlossenes Vorgehen der Sicherheitsbehörden und mehr Prävention“

Nach der heutigen Vorstellung der Kriminalstatistik zur politisch motivierten Kriminalität durch Innenminister Christian Pegel zeigt sich Constanze Oehlrich, Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, tief besorgt über das Ausmaß rechtsextremer Straftaten in unserem Bundesland.
„Statistisch gesehen verüben Rechtsextreme in Mecklenburg-Vorpommern sechs Straftaten pro Tag – das muss uns alle alarmieren“, so Oehlrich. „Besonders besorgniserregend ist, dass immer mehr Taten von Jugendlichen begangen werden. Eine politisch aufgeheizte Stimmung, rechte Hetze im Netz und auf der Straße – das alles schafft den Nährboden für Gewalt. Das dürfen wir nicht hinnehmen.“

Gewaltkriminalität umfassend bekämpfen // Oehlrich: „Einseitige Debatten über die Herkunft führen in die Irre“

In der heutigen Sitzung des Innenausschusses hat Innenminister Christian Pegel über die Entwicklung der Gewalttaten in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahresbeginn berichtet.

 Dazu erklärt Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern: „Gerade Gewalttaten, bei denen die Täter einen Migrationshintergrund hatten, erhielten in der Vergangenheit große öffentliche Aufmerksamkeit. Sie wurden politisch instrumentalisiert, um ein bestimmtes – verzerrtes – Bild zu zeichnen. Derweil gab es keinen Aufschrei der Parteien bei den anderen Tötungsdelikten, die das Innenministerium seit Jahresbeginn verzeichnet hat.“

BKA-Zahlen: Steigende Gewalt gegen Frauen // Oehlrich: „Das Land muss das Gewalthilfenetz in MV sichern“

Die gestern vorgestellte Auswertung „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamts verdeutlicht die erschreckende Realität: Gewalt ist für viele Frauen in Deutschland Alltag. Constanze Oehlrich, Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, schließt sich den Appellen des Landesfrauenrats MV an und warnt angesichts der steigenden Gewalt gegen Frauen vor einem weiteren Abbau des ohnehin angespannten Gewalthilfenetzes im Land. In Nordwestmecklenburg steht die Schließung der Beratungsstelle für Opfer häusliche Gewalt unmittelbar bevor. Oehlrich und die bündnisgrüne Kreistagsfraktion kämpfen entschlossen dagegen an.

Silvesternacht 2022 // Oehlrich: Strategien für Gewaltprävention statt schneller Rufe nach Strafverschärfung

Die innenpolitische Sprecherin Constanze Oehlrich äußert sich zu Strategien für Gewaltprävention statt schneller Rufe nach Strafverschärfung:

„Respekt für Polizei und Rettungskräfte sollte für uns alle eine Selbstverständlichkeit sein. Angriffe wie die, die in der Silvesternacht in Berlin zu beobachten waren, müssen konsequent aufgeklärt und verfolgt werden. Dafür sind die vorhandenen Strafnormen, etwa zu tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte und ihnen gleichgestellte Personen, vollkommen ausreichend.“