MdL Constanze Oehlrich, Sprecherin für Inneres und Bau; für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz; für PUA NSU/Nordkreuz

Pressemitteilung 30.03.2022

Zu dem Bericht über die Stiftungsaufsicht des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz im Rechtsausschuss erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Constanze Oehlrich:

„Die im Justizministerium angesiedelte Stiftungsaufsicht bleibt untätig, obwohl es gerade mit Blick auf die Stiftung Klima- und Umweltschutz M-V mehrere gravierende Anlässe für stiftungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen gibt. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb der Stiftung Klima- und Umweltschutz M-V nahm Medienberichten zufolge seine Arbeit auf, bevor das Land die Stiftung überhaupt mit Kapital ausgestattet hatte. Auch sollte es sich bei den 20 Millionen Euro der Nord Stream 2 AG nach der ursprünglichen Darstellung des Vorstandsvorsitzenden der Stiftung, Erwin Sellering, um eine Zustiftung handeln. Zustiftungen gehören aber in das Grundstockvermögen einer Stiftung und dürfen nicht zur Erfüllung des Stiftungszwecks eingesetzt werden. Die Stiftung Klima- und Umweltschutz M-V erwarb im Juli vergangenen Jahres einen Unternehmensanteil und für Arbeiten an der Pipeline Nord Stream 2 auch ein Schiff. Wie diese Aktivitäten finanziert wurden, ist nach wie vor unklar. Einen Anlass dafür, sich nach dem Stiftungsgesetz unterrichten zu lassen, die Verwaltung der Stiftung zu prüfen oder auf ihre Kosten prüfen zu lassen, sah das Justizministerium jedoch nicht. Stattdessen wurde im Rechtsausschuss lediglich auf den anstehenden Rechenschaftsbericht der Stiftung verwiesen.

Der Umgang mit der Stiftung Klima- und Umweltschutz M-V zeigt: Das Justizministerium kommt seinen Aufgaben im Bereich der Stiftungsaufsicht nicht nach. Aus Sicht meiner Fraktion diente die Stiftung von Anfang dem Zweck, eine dem Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts diametral entgegenstehende Gaspipeline zu befördern. Eine Stiftung, die unseren Klimaschutzzielen entgegensteht, gefährdet das Gemeinwohl und gehört aufgehoben.“