Pressemitteilung 16.04.2022
Finanzminister Heiko Geue hat auf eine Nachfrage des Abgeordneten Hannes Damm zu einer während der Landtagssitzung am 07.04. gestellten Frage zur Schenkungssteuerpflicht der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV eine schriftliche Antwort abgegeben. Die darin enthaltene Aussage, die steuerliche Prüfung der Stiftungszuwendungen laufe noch und über diese könne aus Gründen des Steuergeheimnisses keine weitere Auskunft erteilt werden, erklärt Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Die von Minister Geue gegenüber dem Landtag getroffene Aussage, es sei ‚bisher keine Schenkungssteuer von der Stiftung geflossen‘ soll nun relativiert werden. Die Zuwendungen von Nord Stream 2 für den gemeinwohlorientierten Teil der Stiftung erfolgten im Februar 2021 und im Juli 2021 in zwei Raten zu je 10 Millionen Euro. Die Anzeige der Schenkungen muss laut Gesetz innerhalb von drei Monaten erfolgen. Selbst für die Zuwendung im Juli 2021 ist diese Frist seit einem halben Jahr verstrichen. Dass die Prüfung bei einer eigens durch das Land errichteten Stiftung mit bekannter Rechtsform immer noch ausstehen sollte, ist nicht glaubwürdig. Üblich sind für solche Prüfungen Zeiträume von vier bis acht Wochen. Offenbar hat der Minister durch unsere Nachfrage überhaupt erst bemerkt, dass die Stiftung dem Land gut 10 Millionen Euro Schenkungssteuer schuldig ist. Die bisher nicht öffentlich gemachten und vermutlich ganz erheblichen Geldflüsse an die Stiftung für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind hierbei noch gar nicht eingerechnet. Fraglich ist, ob die fristgerechte Anmeldung der Schenkung durch den Stiftungsvorstand um Herrn Sellering ‚vergessen‘ wurde oder ob mehr als fahrlässiges Handeln dahinter steckt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass gegen die gesetzlichen Fristen verstoßen wurde, drohen der Stiftung bzw. dem Vorstand erhebliche Strafen von mehreren Millionen Euro zusätzlich zur bestehenden Steuerschuld.“ Zur Verweigerung weiterer Auskünfte in der Abwägung zwischen dem Steuergeheimnis und dem parlamentarischen Frage- und Antwortrecht wird durch Hannes Damm ergänzt: „Dass hier weiter durch die Landesregierung gemauert wird und die versprochene Transparenz ausbleibt, ist völlig inakzeptabel. Das Ministerium liefert die Argumente, warum dem Auskunftsrecht stattgegeben werden müsste, eigentlich gleich mit: ‚Ein zwingendes öffentliches Interesse kann demnach angenommen werden, wenn im Falle des Unterbleibens der Auskunft die Gefahr besteht, dass schwere Nachteile für das allgemeine Wohl des Bundes, eines Landes oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft eintreten.‘ Weiter wird als Beispiel die ‚Offenbarung zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Verwaltung erheblich zu erschüttern‘ angeführt. Es ist völlig unklar, wie man zu der Auffassung gelangen kann, dass das durch Nord Stream 2 gesteuerte Verhalten der Landesregierung und die Verflechtungen des russischen Staates in die Vorgänge um die Klimastiftung und die Pipeline das Vertrauen in die Landesregierung nicht erschüttert haben soll. Das Fazit des heutigen Finanzministers Geue, der als damaliger Chef der Staatskanzlei selbst tief in die Stiftungsgründung verstrickt war, zeigt, dass sich die Regierung um Manuela Schwesig inzwischen völlig von der Realität losgesagt hat.“