LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN

Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BUNDNIS 90/DIE GRUNEN

Akteur*innen, Treffen und Korrespondenzen im Kontext der ,,Klimastiftung“

Der Landtag hat aufpersonlichen Antrag von Ministerprasidentin Schwesig im Januar 2021 in einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung eine Landesstiftung unter dem Deckmantel des Klima- und Umweltschutzes gegriindet. Diese ,,Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“, im Folgenden ,,Klimastiftung“ genannt, und die Erdgas-Pipeline Nord Stream 2 stehen seit dem jeweiligen Bekanntwerden ihrer Planung unter massiver offentlicher Beobachtung.

Ein GroBteil der Mittel der ,,Klimastiftung“ kommen vom Untemehmen Nord Stream 2 AG, zugleich soll die Stiftung wirtschaftlich in einer Form tatig werden, sodass ,,damit vorrangig an der Vollendung von Nord Stream 2″ (vgl. Stiftungssatzung) gearbeitet wird. Zugleich werden der Nord Stream 2 AG weitreichende Mitbestimmungsrechte in der Stiftung garantiert.

Ein zentraler Kritikpunkt, von Abgeordneten aus Landtagen, Bundestag und Europaparlament, von Umweltverbanden und Menschenrechtsorganisationen , sowie von Joum alist*innen, ist zudem die weitgehende Intransparenz uber die Personalentscheidungen der Landesstiftung und der mit ihr in Verbindung stehenden Institutionen. Auch die Fragen danach, welche Rolle Landesregierungs- und Landesverwaltungsmitglieder aus unserem Bundesland in Vorgangen um die Pipeline Nord Stream 2 und die ,,Klimastiftung“ in der Vergangenheit eingenommen haben bzw. aktuell einnehmen, sowie danach , welche Kontakte sie wann zu welchen anderen Akteur*innen hatten, sind wegen der politischen Dimensionen des Projektes Nord Stream 2 von groBem offentlichem Interesse. Gerade auch dann, wenn Steuergelder eingesetzt werden, muss eine umfassende Transparenz zu jedem Zeitpunkt gewahrleistet sein.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie sind die jeweiligen Geschaftsfohrungen und Vorstande der ,,Klimastiftung“, dem wirtschaftlichen Geschaftsbetrieb bzw. den wirtschaftlichen Geschaftsbetrieben, sowie aller Tochter- und Untergesellschaften und anderweitiger Beteiligungen der

,,Klimastiftung“, die sie gegriindet, erworben oder beauftragt hat (wie laut Satzung §2

(2) moglich), nach Kenntnis der Landesregierung in der Vergangenheit strukturiert gewesen und heute strukturiert?

  1. Mit welchen Personen sind die Geschaftsfuhrungen und Vorstande der in der Frage genannten Institutionen nach Kenntnis der Landesregierung wann, durch wen und auf welcher Grundlage besetzt worden (bitte aufgeschliisselt nach Gremium, Ebene, Person, Funktion, (Rechts-)Grundlage, Datum der Ernennung/Wahl, ggf. Datum und Grund der Abberufung/Abwahl angeben)?
  • Welche weiteren leitenden und beratenden Gremien existieren in den benannten Institutionen nach Kenntnis der Landesregierung und mit wem sind diese wann durch wen auf welcher Grundlage besetzt worden (bitte entspr. oben aufschliisseln)?
  • Wann hat Ministerprasidentin Manuela Schwesig das Kuratorium der ,,Klimastiftung“ mit welchen konkreten Personen und aus welchem Grund bzw. zur Erfullung welcher Funktion berufen (bitte aufgeschliisselt nach Datum, Person, Funktion und Grundlage der Ernennung angeben)?
    • Gab es seit der Erstbesetzung des Kuratoriums Umbesetzungen und wenn ja, wann, welche und aus welchem Grund (bitte einzeln aufschliisse ln)?
  • Wann, wo, in welcher Zusammensetzung und mit welchen Ergebnissen haben sich Ministerprasidentin Manuela Schwesig und/oder andere Vertreter*innen der aktuellen und der vorherigen Landesregierungen und/oder der Landesverwaltung in den letzten zehn Jahren mit den nachfolgenden Personen und/oder Organisationen physisch und/oder digital zu Themen der Internationalen Gaswirtschaft und/oder zu Klimaschutzthemen getroffen (bitte aufschlusseln nach Anlass, Format, Datum, Uhrzeit, Ort, Dauer, Teilnehmer*innen aller Seiten mit Namen und Funktion, sowie Inhalt und Ergebnissen der Treffen)?

Organisationen/Personen: Stiftung Klima- und Umweltschutz MV, PAO Gazprom (inkl. aller Tochterunternehmen, wie z.B. Gazprom Neft, Gazprom Germania, Wintershall Noordzee B.V., Nord Stream AG, … ), Rosneft AG, Gas for Europe GmbH, Nord Stream 2 AG, OMV AG, BASF AG, E.ON Ruhrgas AG, Royal Dutch Shell AG, EUREF AG, Engie AG (inkl. GDF Suez und Engie Deutschland GmbH), Uniper SE, Wintershall Dea (inkl. Wintershall Holding GmbH und Wintershall Nprdzee), ROKAI GmbH, HH2E AG, des Vereins Deutsch-Russische Partnerschaft e.V., der Bundesnetzagentur, Europaische Kommission ,Gerhard Schroder, Matthias Warnig, Reinhard Muller, Reinhard Huttl, Paul Corcoran, Marco Casirati, Reinhard Ontyd, Pavel Persidskii, Alexei Miller/Alexei Borissowitsch Miller/Alexey Miller, Wolfgang Peters, Elena Burmistrova, Michael Feist, Viktor Subkov/Wiktor Subkow, Werner Kuhn, Roland Methling, Igor Setschin, Dieter Walter Haller, Steffen Ebert, Michael Feist, Wolfgang Peters, Reinhard Ontyd, Alfred Stern, Cateriene MacGregor, Jean­ Pierre Clamadieu, Andreas Schierenbeck, Fortum, Klaus-Dieter Maubach, Tiina Tuomela, Niek den Hollander, David Bryson, Markus Rauramo, Mario Mehren, Hans­ Ulrich Engel, Hugo Dijkgraaf, Peter Smith, Dawn Summers, Thilo Wieland, Peter Cipra, Christian Cammin, Dr. Ludmila Lutz-Auras, Dirk Scheer, Alexander Medwedew, Timur Kulibajew, Erwin Sellering und/oder Chris Muller-von Wrycz Rekowski

  1. Zu welchen dieser Treffen existieren schriftliche oder sonstige Dokumentationen?
    1. Welche Korrespondenzenjeglicher Form fanden neben den Treffen zwischen den oben genannten Personen, Gruppen, Untemehmen und/oder Institutionen statt (bitte einzeln aufschlusseln)?
  • Welche Informationen liegen der Landesregierung seit welchem Zeitpunkt zum Untemehmen ROKAI GmbH und seinen Vorlaufem, beabsichtigtenund durchgefuhrten Tatigkeiten des/der Untemehmen(s), sowie den zur Vorbereitung und Durchfuhrung der Grundung tatigen Personen vor (bitte alle Dokumente, Treffen, Korrespondenzen und weiteren Informationen einzeln unter Angabe des Datums aufschlusseln)?
  • Gab es nach Kenntnis der Landesregierung fur den Hafen von Wismar oder <lessen nahere Umgebung kommunale Beschlusse im Zusammenhang mit dem Betrieb, dem Bau oder der Planung der Pipeline Nord Stream 2 (z.B. fur Flachennutzungen im Zusammenhang mit dem Bauder Pipeline Nord Stream 2)?
    • Wenn ja, welche Untemehmen und Akteur*innen sind in diesem Zusammenhang wann und in welchen Rollen aufgetreten (bitte einzeln benennen)?
  • Welche Informationen und Dokumente mit Bezug auf die ,,Klimastiftung“ liegen der Landesregierung, der Verwaltung und den sonstigen Institutionen des Landes vor, z.

B. aber nicht abschlieBend der Staatskanzlei, dem Justizministerium, der Stiftungsaufsicht und/oder dem Innenministerium (bitte einzeln nach Institution und unter Angabe des zentralen inhaltlichen Gehalts, des Datums des Erhalts der Information aufschlusseln)?

  • Wie beurteilt die Landesregierung den Kritikpunkt des Landesrechnungshofs an der

,,Klimastiftung“, dass es bereits eine Landesstiftung mit nahezu identischem Stiftungszweck gibt, und welche Schlusse zieht die Landesregierung daraus?

  • Durch die Einrichtung der Stiftung, die ,,mit der deutschen Regierung verbunden ist“ (Zitat aus dem Bericht des US State Department auf Grundlage des Protecting European Energy Security Act-Gesetzes von 2019) konnten und konnen Sanktionen umgangen werden. Eine zentrale Aufgabe der Stiftung ist das politische Ziel der Landesregierung, die Vollendung der Pipeline Nord Stream 2, voranzubringen. Sowohl das Stiftungskuratorium als auch der Stiftungsvorstand werden durch Manuela Schwesig in ihrem Amt als Ministerprasidentin des Landes Mecklenburg­ Vorpommem emannt bzw. berufen.
    • Wie bewertet die Landesregierung die Auskunftspflichten offentlicher Stellen bezuglich der ,,Klimastiftung“ unter Berucksichtigung der genannten Tatsachen?
    • Unterliegt die ,,Klimastiftung“ selbst bzw. unterliegen andere offentlichen Stellen des Landes Mecklenburg-Vorpommem , Betriebe, Gesellschaften oder

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Institutionen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, oder <lurch das Land Mecklenburg-V orpommern finanzierte Betriebe, Gesellschaften oder Institutionen in Bezug auf Auskiinfte uber die ,,Klimastiftung“ dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-V orpommern und falls nein, warum nicht (bitte einzeln nach Institutionen aufschlusseln)?

  • Welche Anfragen wurden <lurch welche Personen, Organisationen und Medien zu den Themenkomplexen um die Pipeline Nord Stream 2, die ,,Klimastiftung“, den/die Geschaftsbetrieb(e) der Stiftung, die verbundenen Tochter- und/oder Untergesellschaften, sowie die damit verbundenen personellen, organisatorischen und formellen Entscheidungen und die Aktivitaten der unter Frage 3 genannten Akteur*innen gestellt (bitte aufgeschlusselt nach Anfragenden, Datum des Eingangs der Anfrage, Art der Anfrage unter expliziter Ausweisung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz MV und dem Landespressegesetz MV, Datum der Beantwortung)?
    • Welche dieser Anfragen wurden nicht beantwortet (bitte einzeln ausweisen nach Fragesteller*in, Thema der Anfrage und Begriindung der Ablehnung, sowie Rechtsgrundlage)?
  1. Falls einzelne Antworten und Angaben zu den Fragen 1 bis 8 nicht gegeben und/oder entsprechend erbetene Unterlagen und Dokumentationen nicht zeitnah zur Einsichtnahme bereitgestellt werden konnen:

Aus welchem Grund ist dies nicht moglich (bitte einzeln auffuhren und konkret unter Angabe der Rechtsgrundlage begriinden)?