
Gemeinsam gegen Gewalt: Schutz und Prävention für Frauen in Mecklenburg-Vorpommern
Jede Frau hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt. Doch die Realität sieht oft anders aus: Partnerschaftsgewalt, Femizide und häusliche Übergriffe nehmen seit Jahren dramatisch zu – auch in Mecklenburg-Vorpommern. Frauenhäuser bieten Schutz, doch sie sind überfüllt, unterfinanziert und nicht für alle Frauen zugänglich.
Wir setzen uns für die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention in Mecklenburg-Vorpommern ein: mehr Frauenhausplätze, bessere Finanzierung, barrierefreie Zugänge und gezielte Prävention. Denn Gewalt darf nicht erst bekämpft werden, wenn sie passiert – sie muss verhindert werden.
Gemeinsam stehen wir ein für den Schutz jeder Frau!
Situation in den Frauenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern
- Es gibt viel zu wenig Plätze für Frauen in Not. Deswegen mussten in Mecklenburg-Vorpommern allein im Jahr 2022 mehr als 300 Frauen abgewiesen werden. Die Istanbul-Konvention sieht vor, dass es pro 10.000 Einwohner*innen einen Frauenhausplatz geben muss. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit nur einen Platz pro 54.000 Einwohner*innen. Das Land verfehlt somit die Vorgabe der Istanbul-Konvention deutlich.
- 75% aller schutzsuchenden Frauen sind Mütter. In den Frauenhäusern gibt es aber oft keine Unterstützungsangebote für die Kinder und Jugendlichen.
- Oftmals fehlen Barrierefreiheit und gesonderte Expertise in den Frauenhäusern. So finden Frauen mit besonderen Bedürfnissen, z. B. aufgrund von Sprachbarrieren, Behinderungen oder Suchtproblemen, häufig keinen Platz.
- Das Geld reicht bei Weitem nicht aus. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Finanzierung der Frauenhäuser regional stark ungleich verteilt. Dadurch können steigende Kosten und höhere Tariflöhne nicht überall gedeckt werden.

Das fordern wir von der Landesregierung
- Jede Frau in Mecklenburg-Vorpommern muss unabhängig von Herkunft, Behinderung oder sozialem Status Zugang zu Schutz und Unterstützung erhalten. Dafür müssen die Frauenhausplätze schnellstmöglich ausgebaut werden.
- Frauenhäuser sind auch Kinderschutzhäuser. Alle Kinder, die mit ihren Müttern vor Gewalt fliehen, brauchen professionelle psychosoziale Beratung, um traumatische Erlebnisse zu verarbeiten und neue Perspektiven zu entwickeln.
- Frauenhäuser müssen für alle zugänglich sein. Das bedeutet: barrierefreie Unterkünfte, ausreichende Dolmetscher*innen für nicht-deutschsprachige Frauen und gezielte Unterstützung für besonders schutzbedürftige Gruppen wie ältere Frauen, Frauen mit Behinderung oder Suchtproblematiken.
- Das neue Gewalthilfegesetz des Bundes sichert gewaltbetroffenen Frauen ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung zu. Damit dieser in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden kann, muss das Land den Ausbau der Frauenhäuser mit Landesmitteln vorantreiben.
- Der Schutz vor Gewalt darf nicht vom Wohnort abhängen. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass alle Kommunen die Frauenhäuser bedarfsgerecht finanzieren und die Förderhöhen landesweit angeglichen werden.
»Frauen haben einen staatlichen Anspruch auf Schutz vor Gewalt.«
Constanze Oehlrich, Vorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MV
Was ist die Istanbul-Konvention?
Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats, der geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen umfassend bekämpfen soll. Er verpflichtet die unterzeichnenden Staaten dazu, Frauen vor Gewalt zu schützen, Prävention zu stärken, Betroffene zu unterstützen und Täter konsequent zu verfolgen. In Deutschland ist die Istanbul-Konvention seit dem 1. Februar 2018 geltendes Recht.
Ein zentraler Punkt der Istanbul-Konvention ist die Verpflichtung, ausreichend Schutzräume bereitzustellen: ein Frauenhausplatz pro 10.000 Einwohner*innen. Von dieser Quote ist Mecklenburg-Vorpommern weit entfernt. Unser Ziel ist es, dass die Landesregierung die Konvention endlich vollständig umsetzt und damit Frauen und ihre Kinder wirksam schützt.
Was tun bei häuslicher Gewalt?
Hol dir Hilfe:
Sprich mit vertrauten Menschen aus deinem Umfeld über deine Situation oder wende dich anonym an das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“.
Nimm deine Situation ernst und suche im Notfall Schutz in einem Frauenhaus in deiner Nähe.
Informiere dich und deine Angehörigen:
Hilfe-Info für Betroffene von Straftaten (Merkblatt bei häuslicher Gewalt)
bff – Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (Infothek rund um Gewalt, Belästigung und Diskriminierung)
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch (Unterstützunsangebot für betroffene Kinder, Jugendliche und Erwachsene)
Unsere Initiativen
Pressemitteilung
Unzureichende Umsetzung der Istanbul-Konvention // Oehlrich: „Land muss die Frauenhaus-Kapazitäten massiv erhöhen“ / Wilkening: „Gewaltschutz ist kein Luxus“ vom 5.März 2025
BKA-Zahlen: Steigende Gewalt gegen Frauen // Oehlrich: „Das Land muss das Gewalthilfenetz in MV sichern“ vom 20. November 2024
Regierungsfraktionen lehnen Rettung der Koordinierungsstelle CORA ab // Oehlrich: „Für Betroffene von Gewalt eine fatale Entscheidung“ vom 12. Juni 2024
Evaluierung des Dritten Landesaktionsplans zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt in M-V // Oehlrich: „Schutz vor Gewalt ist staatliche Pflichtaufgabe“ vom 12. April 2024
Landesfrauenrat schlägt Alarm // Oehlrich: „Lücken schließen im Beratungs- und Hilfenetz gegen häusliche Gewalt“ vom 8. Dezember 2023
Landtagsantrag
„Istanbul-Konvention konsequent umsetzen – Verantwortung für Frauen und Kinder in den Frauenhäusern übernehmen“ (Drucksache 8/4627) vom 26.Februar 2025
„Landeskoordinierungsstelle CORA erhalten und erweitern – Istanbul-Konvention vollumfänglich umsetzen“ vom 10. Juni 2024
Kleine Anfragen und Antworten der Landesregierung
Aktuelle Situation des Hilfe- und Beratungsnetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern vom 26. August 2024
Qualifikationen und Handlungsressourcen in der Arbeit mit Betroffenen häuslicher und sexualisierter Gewalt vom 19. Juni 2024
Polizeiliche Ausstattung und Sofortmaßnahmen bei häuslicher und sexualisierter Gewalt vom 14. Juni 2024
Gewaltfreies Zuhause auf Zeit – Kinder in den Frauenhäusern Mecklenburg-Vorpommerns vom 04. April 2023
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