Ein Klimaschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern

Unser BÜNDNISGRÜNES Klimaschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern ist da!

Nachdem die Landesregierung das dringend benötigte Klimaschutzgesetz immer wieder verschoben hat, bringen wir nun einen Gesetzentwurf auf den Weg, der konsequenten und sozial gerechten Klimaschutz ermöglicht. Unser Vorschlag stellt sicher, dass der Wandel gerecht gestaltet wird und niemand durch die Maßnahmen überfordert wird. So schaffen wir eine nachhaltige Zukunft für alle in Mecklenburg-Vorpommern.


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Klimaschutz muss sozial gerecht sein und darf niemanden überfordern. Es muss ausgeschlossen sein, dass Einzelne unverhältnismäßig belastet oder Investitionen unwirtschaftlich werden.

Um das zu gewährleisten, nutzen wir zwei Instrumente:

1. Den umfassenden Beteiligungsprozess mit Expert*innen und Bürger*innen, den Sie hier auf dieser Webseite finden und mit dem wir möglichst viele unterschiedliche Meinungen und Perspektiven einholen und in die Entwicklung des Gesetzentwurfes einbeziehen wollen.

2. Ein generelles ‚Überforderungsverbot‘, welches im Gesetz direkt zu Beginn in § 1 verankert ist sorgt dafür, dass keine unbilligen Härten entstehen. Aus Klimaschutzmaßnahmen und -gesetzen dürfen keine unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen für Einzelne resultieren, denn: Klimaschutz geht nur gemeinsam.

Effektiver Klimaschutz ist verbindlich und messbar. Wir schlagen daher in den §§ 4, 5, 6 und 7 einen konkreten Treibhausgas-Minderungspfad vor, der Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahresende 2035 klimaneutral macht. Sektorenziele, ein Maßnahmenplan, ein Klimasachverständigenrat und dauerhaftes Monitoring sind im Entwurf ebenfalls vorgesehen, um auf wissenschaftlicher Basis Schritt für Schritt den international vereinbarten Pariser Klimazielen zu entsprechen. Denn nur eine Politik, die auf Fakten beruht und die unsere natürlichen Lebensgrundlagen effektiv schützt, kann eine verantwortliche Politik sein.

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Mecklenburg-Vorpommern hat enormes Potenzial, sich durch die Energiewende wirtschaftlich neu aufzustellen. Unser Vorschlag für ein Klimaschutzgesetz ermöglicht bis zu 50.000 neue, gut bezahlte Arbeitsplätze. Der Ausbau von Solar- und Windenergie, nachhaltiges Bauen und Sanieren, sowie die Modernisierung der Infrastruktur sind nur einige Beispiele, wie unser Land wirtschaftlich profitieren kann. Wir schaffen zudem die Planungssicherheit, die Unternehmen benötigen, um in zukunftsfähige Projekte zu investieren, sich Märkte zu erschließen und dann auch gute Löhne zahlen zu können. Klimaschutz ist Umweltschutz und Wirtschaftsförderung in einem.

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Mecklenburg-Vorpommern hat als Küsten- und Flächenland mit viel Sonne und viel Wind ideale Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Unser Vorschlag für ein Klimaschutzgesetz stellt sicher, dass diese enormen Chancen genutzt und der Ausbau von Wind- und Solarenergie wirtschaftlich optimal umgesetzt werden. Bis 2030 wollen wir die Energiewende in MV schaffen. Das erreichen wir mit viel Windenergie und mit den in den §§ 15, 16 und 18 verankerten Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, Parkplätzen und Freiflächen.

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Die Energiewende muss bei allen Menschen ankommen. In unserem Entwurf für ein Klimaschutzgesetz schlagen wir daher vor, dass Kommunen und Bürger*innen direkt und risikofrei von Erneuerbaren Energien profitieren. Gemeinden, die in der Nähe von Wind- und Solarprojekten liegen, werden 0,2 Cent pro kW/h erhalten, die sie in lokale Projekte wie Spiel- oder Sportplätze investieren können. Bei einer Gemeinde mit 5 Windkraftanlagen wären das etwa 200.000 Euro im Jahr. Zudem sollen Bürger*innen durch eine direkte Beteiligung von 0,1 Cent pro kW/h unkompliziert an den Erträgen teilhaben. Eine solche Novellierung des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes (Artikel 8) bringt pro Jahr über 150 Millionen Euro ein, die den Kommunen und ihren Bürger*innen direkt zugutekommen.

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Unser Vorschlag für ein Klimaschutzgesetz MV fördert energieeffizientes Bauen und Sanieren, um den Energieverbrauch in Gebäuden deutlich zu senken. Dies schont nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel. Durch gezielte Förderprogramme unterstützen wir Hausbesitzer*innen und Mieter*innen dabei, klimafreundlich und günstig zu wohnen. In § 19 legen wir die Grundsätze des nachhaltigen Bauens fest: Die Reduzierung des Flächenverbrauchs, Schonung von Ressourcen sowie die Nutzung von Baustoffen aus Paludikulturen und die Förderung der Biodiversität stehen dabei im Fokus. Ergänzend dazu schafft das Gesetz einen Rahmen, der langfristige Planungssicherheit für den Zugang zu erneuerbarer Wärme für alle Menschen sicherstellt.

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Die Moore Mecklenburg-Vorpommerns sind einzigartige Ökosysteme und wertvolle Kohlenstoffspeicher. Ihr Schutz ist daher essenziell für den Klimaschutz. Unser Gesetzentwurf sieht konkrete Maßnahmen zur Renaturierung und zur sinnvollen Nutzung dieser sensiblen Gebiete vor. Ein Drittel der CO2-Emissionen in MV entsteht durch entwässerte Moore. § 29 regelt entsprechend, dass das Land umfassend auf die Wiedervernässung der Moore hinwirkt. Spätestens im Jahr 2035 soll dies erfolgt sein. Um dieses Ziel zu erreichen, wird unter anderem bei den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt ein Moormanagement eingerichtet. Moorkulturpflanzen (Paludikultur) tragen etwa als nachhaltige Baustoffe zur regionalen Wertschöpfung bei. Wiedervernässte Moore sind nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch die lokale Wirtschaft relevant.

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Wir erleben aktuell das größte Artensterben seit über 60 Millionen Jahren und 2024 werden wir voraussichtlich auch erstmalig die 1,5-Grad-Grenze überschreiten. Mecklenburg-Vorpommern ist durch seine Küstenlage und die große Bedeutung von Landwirtschaft und Tourismus besonders betroffen und hat ein hohes Eigeninteresse an effektivem Klimaschutz. Neben Treibhausgasreduktionen braucht umfassender Umwelt- und Artenschutz auch eine nachhaltige Landwirtschaft. Unser Entwurf sieht daher in § 28 zur klimafreundlichen Landwirtschaft vor, den Aufbau und Erhalt von Humus als natürlichem Kohlenstoffspeicher wieder zu forcieren, sowie geschlossene Nährstoffkreisläufe und die Reduktion von Transportwegen zu erreichen. Zusätzlich wollen wir ein Kompetenzzentrum für Ökolandbau einrichten.

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Mobilität muss für Alle bezahlbar und klimafreundlich möglich sein. Unser Vorschlag für ein Klimaschutzgesetz fördert daher den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und macht klimafreundliche Mobilität für alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zugänglich und erschwinglich. Investitionen in den ÖPNV, die Verbesserung der Rad- und Fußweginfrastruktur sowie ein Radverkehrsplan, wie in § 25 festgelegt, sind hierzu zentrale Bausteine. Auch die Erstellung kommunaler Mobilitätspläne (§ 26) und der dringend notwendige Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (§ 27) helfen uns auf dem Weg, die Treibhausgasemissionen auf Null zu senken.

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Wasserstoff ist eine Schlüsseltechnologie für eine klimaneutrale Zukunft. Unser Entwurf fördert den Aufbau einer effektiven Wasserstoff-Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern. In § 14 wird geregelt, dass bis 2035 Kapazitäten zur Wasserstoffelektrolyse mit einer Nennleistung von mindestens 6,8 Gigawatt aufgebaut werden sollen. Elektrolyseure zur Herstellung von Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien mit einer Leistung von mindestens 50 MW sollen so betrieben werden, dass die Abwärme in Wärmenetze eingespeist wird. Zudem fördert das Land nach unserem Vorschlag den Ausbau ausreichender Leitungs- und Speicherkapazitäten für die Untergrundspeicherung von Wasserstoff. So lässt sich der Strom hier in MV verbrauchen, statt ihn abfließen zu lassen. Das schafft Wertschöpfung im Land.

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Um auf die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels vorbereitet zu sein, fördern wir die Entwicklung von Klimaanpassungsstrategien. Sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene sind hierzu nach unserem Vorschlag bis 2027 Pläne zu entwickeln (§§ 42, 43), die die hohe Lebensqualität in unserem Land dauerhaft sichern. Durch gezielte Maßnahmen in Bereichen wie Küstenschutz, Landwirtschaft und Infrastruktur wollen wir langfristige Resilienz schaffen und gleichzeitig die natürlichen Lebensräume schützen. Hierzu und zur Umsetzung aller weiteren Maßnahmen fördert das Land kommunale Klimaschutzmanager*innen in allen Kommunen.


Begleitend zum sozial ausgewogenen Klimaschutzgesetz legt die Fraktion einen Entwurf zur Novellierung des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes MV vor. Damit sollen sowohl Gemeinden als auch Bürger*innen vor Ort finanziell am Ausbau von Wind- und Solarenergie als effektive Klimaschutzmaßnahme beteiligt werden. Die Mittel sollen zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort eingesetzt werden. Hannes Damm erklärt: „Es ist höchste Zeit, dass Gemeinden und Bürger*innen direkt und unkompliziert finanziell von der Energiewende und damit von effektivem Klimaschutz profitieren. Durch die Novellierung des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes würden jährliche Einnahmen von mehr als 150 Millionen Euro fließen, die den Kommunen und ihren Bürger*innen zugutekommen.“


Entwicklung des Gesetzesentwurfs

Wir sind überzeugt, dass Beteiligungsprozesse ein zentrales Element für sozial gerechten und wirtschaftlich tragfähigen Klimaschutz sind. Deshalb haben wir mithilfe verschiedener Veranstaltungsformate als auch mit digitaler Beteiligung nach euren Meinungen gefragt.

Nach der Erstellung eines ersten Klimaschutz-Gesetzentwurfs startete auf dessen Basis ein ausführlicher Beteiligungsprozess. Dieses Vorgehen hatte verschiedene Elemente, um die Mitarbeit möglichst vieler Menschen aus MV zu ermöglichen. Neben verschiedenen Präsenzveranstaltungen, die in unterschiedlichen Städten MVs veranstaltet wurden und Bürger*innen und Verbände aktiv in die Konzeption eines realistischen Klimaschutzgesetzes einbinden sollten, konnten auch online Meinungen geteilt werden.

Bürger*innen und Expert*innen hatten die Option, ihren Beitrag zum Gesetzentwurf digital einzubringen und eine E-Mail mit konkreten Änderungswünschen zu schreiben. Diese Änderungen wurden transparent hinterlegt und in Präsenzveranstaltungen basisdemokratisch übernommen oder abgelehnt, bevor zum Schluss die Fraktion intern über das Gesetz abgestimmt hat, auch das ist transparent einsehbar.

Das Beteiligungsverfahren und vor allem die Präsenzveranstaltungen sollten dazu dienen, dass der Gesetzentwurf möglichst viele Perspektiven beinhaltet, um das Leben von den Bürger*innen in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern. Hier gab es zwei Möglichkeiten, sich einzubringen.


Die erste Beteiligungsveranstaltung am 21. September 2024 richtete sich vorrangig an Fachverbände. Diese fanden sich in Rostock zur öffentlichen Verbändebeteiligung ein, um sich über ein mögliches Landesklimaschutzgesetz auszutauschen. Vor allem die Themen Solarpflicht und die Wiedervernässung von Mooren – zwei zentrale Maßnahmen für effektiven Klimaschutz in MV – wurden intensiv diskutiert. Wertvolle Anregungen zur Umsetzung und den potenziellen Herausforderungen dieser Maßnahmen wurden gesammelt. Darüber hinaus wurden die im Gesetz verankerten Landesklimaziele thematisiert.

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Am 10. Oktober 2024 gab es in Greifswald eine öffentliche Bürger*innenbeteiligung. Auf dieser zweiten Veranstaltung stand der Meinungsaustausch über die finalen Änderungen am Landesklimaschutzgesetz an. Teilnehmende Bürger*innen stimmten während eines Abendessens gemeinsam über weitere Änderungen am Gesetz ab. Es wurden Fragen, Sorgen, Hinweise und Änderungswünsche aufgegriffen, diskutiert und gemeinsam bearbeitet.

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Die Beteiligung der Öffentlichkeit war ein voller Erfolg und vor allem das Festlegen auf das Ziel „Klimaneutralität bis 2035“ zeigt, dass die Bürger*innen es mit dem sozialgerechten Klimaschutz deutlich ernster meinen, als die Landesregierung.


Zum bisherigen Agieren der Landesregierung bzgl. eines Klimaschutzgesetzes:

  • Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag im November 2021 unter Punkt 178 in Zeile 1082 vereinbart: „Wir werden in einem breiten Dialogprozess ein Klimaschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern erarbeiten und umsetzen,“

  • Die Regierungsfraktionen haben im Landtag im Februar 2022 einen ersten Beschluss zum Klimaschutzgesetz gefasst, dort heißt es in der Begründung dass „eine schnelle Reduzierung der anthropogenen Treibhausgasemissionen dringend erforderlich [ist], um die erheblichen globalen und regionalen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen.“.

  • Im Dezember 2022 kündigte Minister Backhaus an, dass das Klimaschutzgesetz dem Landtag im Jahr 2023 vorgelegt werde und es hohe Priorität habe.

  • Am 9. November 2023, also kurz vor Ablauf der selbst gesetzten Frist, wurde dann durch Minister Backhaus kommuniziert, dass dieser Zeitplan doch nicht gehalten wird. Lediglich die Ressortanhörung innerhalb der Regierung sollte noch in 2023 starten.

  • In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Sandy van Baal antwortete die Landesregierung am 4. April 2024 unter laufenden Nummer 42 in der Antworttabelle, dass sie die Einbringung in den Landtag für das 4. Quartal 2024 plane.

  • In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm antwortete die Landesregierung am 31. Mai 2024 unter Zuhilfenahme vieler ausweichender Formulierungen, dass sie den noch kurz vorher kommunizierten Zeitplan erneut nicht halten wird.

  • Wenn man den eigenen Aussagen der Landesregierung zur Dauer des Beratungsverlauf aus der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt vom 12. Januar 2022 folgt und den aktuellen Stand der Erarbeitung durch die Landesregierung betrachtet, wird deutlich, dass diese schon jetzt frühestens noch einen Beschluss des Landtags im 4. Quartal 2025 erreichen kann. Wenn, wie bereits mehrfach in den letzten zweieinhalb Jahren erfolgt, weitere Verzögerungen dazukommen, wird in dieser Legislatur kein Klimaschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern mehr beschlossen werden können.

  • Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, schnellstmöglich einen eigenen ersten Entwurf für ein Klimaschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern zu erarbeiten und zu diesem einen umfassenden öffentlichen Beteiligungsprozess durchzuführen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird den Gesetzentwurf dann am 30. Oktober zur ersten Lesung in der Sitzung am 13. November 2024 und zur zweiten Lesung am 12. März 2025 einreichen. Auf diese Weise kann schnellstmöglich ein effektives und sozial gerechtes Klimaschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet werden.