LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN

KLEINE ANFRAGE

Konkrete Klima- und Umweltschutzaktivitäten der „Klimastiftung“

Am 7. Januar 2021 wurde unter Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ im Folgenden „Klimastiftung“ genannt, ins Leben gerufen. In Paragraph 2, Absatz I der Satzung der Stiftung werden elf Teilgebiete für mögliche Betätigungen im Bereich des Klima- und Umweltschutzes ausgeführt.

Da ein umgehender und konsequenter Klima- und Umweltschutz eine der vordringlichsten Herausforderungen unserer Zeit darstellt, ist von großem Interesse, wann und wie genau der Klima- und Umweltschutzzweck der „Klimastiftung“ erftillt wurde und werden soll.

Die Landesregierung wird gefragt:

  1. Welche Handlungsoptionen hat die Landesregierung, um darauf hinzuwirken, dass die Stiftung ihren satzungsgemäßen Zweck des Klima- und Umweltschutzes umfassend und effektiv verfolgt und erfüllt und wie wurden diese Optionen seit Bestehen der Stiftung genutzt (bitte einzeln und konkret benennen)?
  2. In welcher konkreten Höhe werden aus Sicht der Landesregierung Treibhausgasemissionen durch die von der „Klimastiftung“ geförderten Maßnahmen verringert (bitte nach einzelnen Projekten und unter Angabe der jeweiligen Menge an Treibhausgasreduktionen aufschlüsseln)?

    a. In welcher Höhe konnten aus Sicht der Landesregierung durch bereits abgeschlossene und laufende Maßnahmen Emissionen von Treibhausgasen reduziert bzw. verhindert werden (bitte einzeln aufschlüsseln)?

    b. Zu welchem Zeitpunkt bis zum Jahr 2040 sind nach Kenntnis der Landesregierung Reduktionen von Treibhausgasemissionen in welcher Höhe durch von der Stiftung geförderte Projekte geplant (bitte einzeln aufschlüsseln)?
  3. Falls der Landesregierung zu den Fragen unter 2., 2 a) und/oder 2b) keine Kenntnisse vorliegen, wie bewertet die Landesregierung diesen Umstand?
  4. Welche Förderanträge sind nach Kenntnis der Landesregierung von der Gründung bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bei der „Klimastiftung“ eingegangen (bitte einzeln aufschlüsseln)

    a. Welche Förderanträge wurden nach Kenntnis der Landesregierung angenommen, welche Anträge wurden abgelehnt und nach welchen konkreten Kriterien bzw. aus welchen Gründen ist dies jeweils erfolgt (bitte nach einzelnen Anträgen mit Datum und Antragsteller*in, sowie den Gründen/Kriterien für die Annahme bzw. Ablehnung aufschlüsseln)?
  5. Liegen der Landesregierung konkrete Zahlen und/oder Abschätzungen zum voraussichtlichen Treibhausgasausstoß im Falle des Betriebs der Pipeline Nord Stream 2 vor und wenn ja, in welcher Höhe (unter Berücksichtigung der gesamten Kette aus Förderung, Verarbeitung, Transport, Verwertung des Gases)?

    a. Für welche jährliche Durchleitungsmenge wurde die Pipeline ausgelegt und welchem jährlichen C02-Äquivalent entspricht diese Menge nach Berechnungen der Landesregierung unter Berücksichtigung der gesamten Kette aus Förderung, Verarbeitung, Transport und Verwertung des Erdgases?

    b. Welche jährlichen Treibhausgaseinsparungen sind in den Jahren bis 2040 in Mecklenburg-Vorpommern durch Handeln der Regierung geplant (bitte jahresweise mit Angabe in Tonnen aufschlüsseln)?
  6. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass insgesamt etwa 100 Mio. Tonnen C02 zusätzliche Emissionen pro Jahr im Falle des Betriebs der Pipeline Nord Stream 2 durch nach Deutschland geleitetes Gas freigesetzt würden und falls nein, mit welchen Zahlen rechnet die Landesregierung?

    a. Falls ja, wie bewertet die Landesregierung diese Tatsache?

    b. Wie sollen diese Emissionen (vor dem Hintergrund des Ziels einer weitestgehenden Treibhausgasneutralität für Deutschland im Jahre 2045 bzw. für Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2040 und dem bis dahin verfügbaren und knapp bemessenen C02-Budget) durch das Bundesland, die „Klimastiftung“ oder andere Akteur*innen kompensiert werden?