Gemeinsam mehr möglich machen!

Viele Familien in Mecklenburg-Vorpommern haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Doch nur die wenigsten wissen davon. Das wollen wir ändern!

Ob im Klassenzimmer, bei Ausflügen oder in der Freizeit: Alle Kinder sollten die gleichen Chancen erhalten – unabhängig von Herkunft oder Einkommen. Deshalb unterstützt das Bildungs- und Teilhabepaket Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Anspruch auf die Leistungen haben Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten.

Bezahlt werden z. B. Nachhilfe, Schulmaterial, Klassenfahrten, Vereinsbeiträge oder Mittagessen. Auch Babyschwimmen, Musikunterricht oder Schulausflüge werden gefördert.

Das rechnet sich: bis zu 1.751 Euro jährlich pro Kind

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bietet finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche.

Gefördert werden unter anderem:

  • Fahrtkosten für den Schulweg
  • Ausflüge und Klassenfahrten von Schule oder Kita
  • Lernförderung (z. B. Nachhilfe)
  • Mittagessen in Schule oder Kita
  • Schulbedarf – derzeit 195 Euro pro Jahr für Materialien
  • Freizeitangebote wie Musikschule oder Vereinsbeiträge (15 Euro monatlich)

Gut zu wissen:

  • Die Leistungen können bis zum 18. Lebensjahr des Kindes genutzt werden, manche Angebote sogar bis zum 25. Lebensjahr.
  • Der Antrag wird beim Jobcenter oder beim Sozialamt gestellt.
  • Eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich – Anträge sollten deshalb frühzeitig eingereicht werden.

Jetzt mit unserem Online-Rechner prüfen, welche Gelder Kindern und Jugendlichen zustehen:

Online-Rechner

BuT-Rechner

Unter 6 Jahre Unter 18 Jahre in Schule 18 bis 25 Jahre in Schule
Anzahl Kinder
Schulbedarf 0 0 0
Freizeitaktivitäten 0 0 0
Mittagessen 0 0 0
Schüler*innenticket 0 0 0
Nachhilfe 0 0 0
Tagesausflüge 0 0 0
Klassenfahrten 0 0 0
Summe 0 0 0
Mögliche Mittel 0


BEKOMME ICH FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG?

Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket
Berechtigt für die BuT-Leistungen sind Familien, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten. Auch mit Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht ein Anspruch.


WELCHE KOSTEN WERDEN ÜBERNOMMEN?

Für Schulkinder gibt es Förderung für die Ausstattung, die sie im schulischen Alltag benötigen. Also beispielsweise Schulranzen, Sportzeug, Stifte, Hefte und Taschenrechner.

Bis zum 18. Lebensjahr kann Geld für außerschulische Aktivitäten erhalten werden – ob Mitgliedsbeiträge für Musikunterricht, Vereine für Sport und Kultur oder Ferienangebote.

Eigenanteile für die Verpflegung eines oder mehrerer Kinder in der Mensa der Schule oder Kita können übernommen werden.

Wenn weder Stadt, Gemeinde oder lokale Träger den Schultransport des Kindes zahlen, das Kind aber mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule gelangen muss, können die Kosten für die Schulfahrt übernommen werden.

Wenn Lehrkräfte Bedarfe für Lernförderung bescheinigen, können Kosten für die Nachhilfe übernommen werden, sollte es keine sonstige Förderungen geben.

Niemand sollte aufgrund seiner finanziellen Situation von Lehrmöglichkeiten ausgeschlossen werden. Das gilt auch für Ausflüge mit der Kita oder der Schule, deren Kosten vollständig übernommen werden können.

Auch für Klassenfarten kann finanzielle Unterstützung beantragt werden. Übernommen werden hier die tatsächlichen Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und gegebenenfalls Nebenkosten. Auch bei ähnlichen Fällen wie Skifreizeit oder dem Schüler*innenaustausch kann ein Antrag auf Unterstützung gestellt werden.


WO KANN ICH UNTERSTÜTZUNG BEANTRAGEN?

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Zu den BuT-Anträgen für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Landkreis Nordwestmecklenburg

Zu den BuT-Anträgen für den Landkreis Nordwestmecklenburg

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Zu den BuT-Anträgen für den Landkreis Ludwigslust-Parchim

Schwerin

Informationen zu den BuT-Anträgen für die Stadt Schwerin

Landkreis Rostock

Zu den BuT-Anträgen für den Landkreis Rostock

Rostock

Zu den BuT-Anträgen für die Stadt Rostock

Landkreis Vorpommern-Greifswald

Zu den BuT-Anträgen für den Landkreis Vorpommern-Greifswald

Landkreis Vorpommern-Rügen

Zu den BuT-Anträgen für den Landkreis Vorpommern-Rügen


WO FINDE ICH BERATUNG VOR ORT?

Tipp:

Eine mehrsprachige Online-Beratung gibt es auf der offiziellen Seite der BuT-Beratung.