Bürger*innenräte – Lasst uns mehr Demokratie wagen!

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Demokratie lebt vom Mitmachen

In Zeiten von Populismus und zunehmender Politikverdrossenheit ist es entscheidend, dass Bürger*innen sich politisch einbringen können. Wir wollen, dass Menschen mit unterschiedlichen Ansichten und Hintergründen zusammenkommen, ihre Anliegen ernst genommen werden und sie aktiv an politischen Entscheidungsprozessen mitwirken. So werden direkte Demokratie und echte Beteiligung konkret erfahrbar.


Unser Vorschlag:

Bürger*innenräte in MV

Bürger*innenräte machen die Funktionsweise demokratischer Entscheidungsfindung anschaulich. Sie zeigen, dass unterschiedliche Meinungen für eine lebendige Demokratie unverzichtbar sind, dass politische Entscheidungen Kompromisse erfordern und dass fundiertes Hintergrundwissen die Grundlage für ausgewogene und tragfähige Lösungen bildet. Zugleich wird deutlich, dass es auf komplexe Fragestellungen keine einfachen Antworten gibt.

Expert*innen für dialogische Beteiligung sprechen sich daher für dieses Beteiligungsformat aus:


FAQ

Bürger*innenräte kurz erklärt

Ein Bürger*innenrat ist eine Gruppe zufällig ausgewählter Personen, die gemeinsam Lösungen für politische Fragestellungen erarbeiten. Die entwickelten Empfehlungen werden dem jeweils zuständigen Parlament oder Gemeinderat zur Beratung vorgelegt.

Aus allen Einwohner*innen der Region, in der der Bürger*innenrat stattfindet, sollen Teilnehmende per Los ausgewählt werden. Dabei werden ausdrücklich auch Drittstaatsangehörige, junge Menschen sowie weitere gesellschaftliche Gruppen einbezogen, die in politischen Prozessen häufig unterrepräsentiert sind. Ziel ist es, dass Bürger*innenräte einen möglichst realistischen Querschnitt der Bevölkerung abbilden.

Die Auswahl der Teilnehmenden soll durch die zuständigen Landesbehörden, Gemeinden oder Landkreise nach dem Zufallsprinzip aus dem Melderegister erfolgen.

Bürger*innenräte dienen Politiker*innen als Instrument, insbesondere dann, wenn zu einer Fragestellung große Uneinigkeit besteht. Behandelt werden vor allem Themen, die viele Bürger*innen unmittelbar betreffen. Mögliche Themen sind beispielsweise die zukünftige Wärmeversorgung oder der Kantinenplan öffentlicher Einrichtungen.

Bürger*innenräte werden von Städten oder Kommunen organisiert. Eine zufällig ausgewählte Gruppe von Bürger*innen wird in der Regel sechs bis zehn Wochen im Voraus per Post eingeladen. Die Treffen finden meist an Wochenenden in zentral gelegenen Einrichtungen statt. Fahrtkosten, Verpflegung und häufig auch eine Aufwandsentschädigung werden übernommen, damit eine Teilnahme unabhängig von Einkommen oder beruflicher Situation möglich ist.

Zu Beginn erhalten die Teilnehmenden eine Einführung in das angekündigte Thema durch Expert*innen. Nach dem Einbezug unterschiedlicher Perspektiven folgt der zentrale Teil des Bürger*innenrates: das moderierte Gespräch. Unter professioneller Moderation erarbeiten die Teilnehmenden gemeinsam Empfehlungen für Politik und Verwaltung.

Die Ergebnisse eines Bürger*innenrates sind nicht bindend. Parlamente, Kreistage und Stadtvertretungen behalten die Entscheidungshoheit. Das Gesetz verpflichtet nicht zur Umsetzung der Empfehlungen, macht jedoch die Perspektiven und Vorschläge eines repräsentativen Querschnitts der Bevölkerung sichtbar.


Wir fordern:

Gesetzliche Verankerung

Bürger*innenräte sind ein Instrument, das funktioniert. Das zeigen nicht nur praktische Erfahrungen vor Ort, sondern auch beispielsweise das interdisziplinäre Forschungsprojekt Lospfade. Dessen Ergebnis ist eindeutig: Bürger*innenräte benötigen eine gesetzliche Grundlage, die verbindliche Standards schafft und Zuständigkeiten klar regelt. Deshalb fordern wir ein Beteiligungsgesetz für MV, das Bürger*innenräte dauerhaft absichert und ihre Durchführung landesweit ermöglicht. Unser Ziel ist klar: Entscheidungsprozesse, die unser Bundesland voranbringen, sollen nicht von zeitlich begrenzten Förderungen abhängen, sondern als vom Land getragenes und gesetzlich verankertes Beteiligungsformat verstetigt werden.


Wir handeln:

Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz

Mit unserem Entwurf des Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz nehmen wir die zentrale Voraussetzung für Bürger*innenräte in Mecklenburg-Vorpommern in den Blick: die zufällige Auswahl der Teilnehmenden. Sie bindet unterschiedliche Lebensrealitäten, Altersgruppen und Hintergründe ein und stärkt so die Akzeptanz solcher Formate. Damit Landesbehörden, Gemeinden und Landkreise diese Auswahl aus dem Melderegister vornehmen können, müssen Meldedaten zweckgebunden und datenschutzkonform genutzt werden können. Dafür schafft das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz die rechtliche Grundlage.

Unseren Gesetzentwurf begrüßt auch der Verein »Mehr Demokratie MV«, der sich seit Langem für mehr direkte Beteiligung einsetzt:

– Dennis Klüver, Landessprecher von Mehr Demokratie MV e. V. (Pressemitteilung vom 28.1.2026)


Erfolgreiches Beispiel:

Bürger*innenrat Malchin

Ende 2023 sind 19 zufällig ausgewählte Bürger*innen Malchins zusammengekommen, um dem Stadtparlament Vorschläge für eine bessere Energieversorgung aufzuzeigen. Einige Monate später sind die Empfehlungen dem Bürgermeister vorgelegt worden.

– Bürgermeister Axel Müller (CDU) (NDR 1 Radio MV, 3.7.2024)

Der Bürger*innenrat empfiehlt eine Analyse aller Potentiale für eine kommunale Wärmeversorgung, die technologieoffen geschehen und alle Ortsteile umfassen soll. Vor- und Nachteile für die Natur und Auswirkungen auf den Tourismus sollen beachtet werden. Zudem empfiehlt der Bürger*innenrat, künftig Biomasse, Photovoltaik und Geothermie zu nutzen.

Die Teilnehmenden bewerten das Projekt im Nachgang ebenfalls sehr positiv:

– Marcus Koellmann, Mitglied des Bürger*innenrates von Malchin (NDR 1 Radio MV, 3.7.2024)


Weitere Informationen:

Diese Initiativen gibt es derzeit in MV:

Initiative Zukunftshandeln MV: Bürgerräte für MV
fint e.V.: Bürgerräte für MV

Informationen zur Gründung und Organisation von Bürger*innenräten:

Leitfaden Mehr Demokratie: Kommunale Bürgerräte organisieren – wir zeigen, wie es geht!