In den vergangenen vier Jahren hat der Untersuchungsausschuss daran gearbeitet, Transparenz über das Handeln der Landesregierung bei der Gründung der Klimastiftung herzustellen. Notwendig wurde dies, weil die Landesregierung selbst jedes ernsthafte Interesse an Transparenz vermissen ließ. Mehrere Journalist*innen mussten den Klageweg beschreiten, um überhaupt Zugang zu Informationen zu erhalten. Sowohl die Staatskanzlei als auch die Klimastiftung wurden schließlich gerichtlich verpflichtet, Unterlagen herauszugeben. Doch zahlreiche Passagen wurden bis zur Unkenntlichkeit geschwärzt, ganze Akten waren offensichtlich ausgedünnt. Daran hat sich bis heute wenig geändert. Ein Untersuchungsausschuss verfügt jedoch über besondere Rechte, die es ermöglichen, Sachverhalte umfassender aufzuklären.
Die Ergebnisse dieser vierjährigen Aufklärungsarbeit finden sich auf dieser Webseite. Auf Grundlage zahlreicher Zeugenvernehmungen, Kleiner Anfragen sowie weiterer Recherchen fassen wir hier die zentralen Erkenntnisse unseres umfangreichen Sondervotums zusammen.
Zitate aus der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses
Der Untersuchungsauftrag des Landtags Mecklenburg-Vorpommern
„Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss soll das Verhalten der Landesregierung ab Beginn der 7. Wahlperiode des Landtages Mecklenburg-Vorpommern bis zum 15. März 2023 in Bezug auf den Umgang mit der Pipeline Nord Stream 2 und in Bezug auf die Errichtung und die Arbeit der „Stiftung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Klimaschutz und Bewahrung der Natur – Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ überprüfen.“
(Quelle: Landtags-Drucksache 8/593 und 8/1951 – weitere Ergänzungen: 8/684, 8/687)
Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „Klimastiftung“
Den Verfahrens-, Feststellungs- und Bewertungsteil des Untersuchungsausschuss-Abschlussberichts haben die Regierungsfraktionen von SPD und DIE LINKE mit ihrer Mehrheit beschlossen – die bündnisgrüne Landtagsfraktion hat deshalb ein umfangreiches Sondervotum verfasst.
»Die Lehre aus dem Untersuchungsausschuss muss lauten,
Constanze Oehlrich, Obfrau der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
dass Unternehmen und andere Regierungen nie wieder
so einen starken und intransparenten Einfluss
auf eine Landesregierung gewinnen dürfen.«
So eng arbeitete die Landesregierung mit der Nord Stream 2 AG zusammen
Die Untersuchungs-Ergebnisse im Kurzüberblick
Die Stiftung diente nicht dem Schutz heimischer Unternehmen, sondern fungierte als Schutzschirm für die Nord Stream 2 AG. Die Landesregierung verschwieg, dass die Sanktionsgefahr für den Fährhafen Sassnitz schon vor Stiftungsgründung entfallen war.
Der wirtschaftliche Teilbetrieb der Stiftung mit einem Gesamtumsatz von über 160 Millionen Euro im Jahr 2020 war als verlängerter Arm der Nord Stream 2 AG einer wirksamen Kontrolle durch den Stiftungsvorstand weitgehend entzogen.
Die Klimaschutzstiftung hätte von der Stiftungsaufsicht nicht anerkannt werden dürfen, da die Finanzierung ihrer gemeinwohlorientierten Zwecke nicht gesichert war.
Die Schenkungssteuer-Pflicht der Stiftung war eine Folge mangelnder Sorgfalt seitens der Landesregierung bei der Stiftungsgründung. Dadurch gingen rund zehn Millionen Euro für den Klima- und Umweltschutz verloren.
Die Landesregierung unterminierte den Auftrag des Landtags zur Stiftungsauflösung durch eine Änderung der Satzung, die eine Auflösung rechtlich weiter erschwerte.
Die Fertigstellung von Nord Stream 2 mit Hilfe der Klimastiftung hatte geopolitische Bedeutung. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine im Februar 2022 begann nur drei Wochen nach Abschluss der Arbeiten.
Die Vorgänge um die Klimastiftung waren von einer in einem Rechtsstaat unangemessenen Intransparenz geprägt: Weder existieren Protokolle oder Vermerke zu Gesprächen der Ministerpräsidentin mit Vertretern von Nord Stream 2 noch gab es schriftliche Vereinbarungen zu den Millionen-Zuwendungen der Nord Stream 2 AG.
Die Landesregierung täuschte Parlament und Öffentlichkeit über Anlass, Zweck und Arbeitsweise der Klimastiftung. Anlass der Stiftungsgründung war ausschließlich die Fertigstellung von Nord Stream 2. Klima- und Umweltschutz als Stiftungszweck dienten nach Aussage eines ehemaligen Ministers dazu, das wahre Stiftungsziel zu verschleiern.
Die Landesregierung beseitigte rechtliche Genehmigungshürden für den Pipelinebau und agierte gegenüber Bundesbehörden und Nachbarländern als Lobbyistin für Nord Stream 2.
Stiftungsidee, Satzungsentwurf und das Konzept für den wirtschaftlichen Teilbereich der Klimastiftung stammten nicht von der Landesregierung, sondern von Nord Stream 2.
Die Sicherheit der Pipeline wurde nie unabhängig im Sinne der Gashochdruckleitungsverordnung geprüft, denn statt des vorgeschriebenen unabhängigen Sachverständigen agierte ein ehemaliger Ingenieur der Nord Stream 2 AG als Sachverständiger, der Vertreter von Nord Stream 2 die Prüfberichte auch noch bearbeiten ließ.
Nord Stream 2 verstärkte seinen Einfluss durch Sponsoring und Geldzuwendungen für zahlreiche Institutionen im Land.
Die Zusammenarbeit von Landesregierung und Gazprom-Tochter Nord Stream 2 war so eng, dass Kabinettsvorlagen vorab abgestimmt und ausgetauscht wurden.
Das Pipeline-Projekt „Nord Stream 2“ war eine wirtschaftliche und politische Wette auf das Scheitern der Energiewende. Es konterkarierte die völkerrechtlich verankerten Klimaziele.
Der Bau der Pipeline Nord Stream 2 hätte gemäß Energiewirtschaftsgesetz nicht genehmigt werden dürfen, weil kein Bedarf an ihrer Kapazität bestand und Nord Stream 2 unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit nicht vorteilhaft, sondern sogar nachteilig war.
Von Fehlern, Abhängigkeiten und Naivität
Die ausführliche Gesamtbilanz der Untersuchungen zu Klimastiftung und Nord Stream 2
Der Untersuchungsausschuss hat eklatante Fehler der Landesregierung im Umgang mit Nord Stream 2 offenbart. Er hat nachgewiesen, dass die damalige Landesregierung das Parlament und die Öffentlichkeit wiederholt bewusst getäuscht hat und die Nord Stream 2 AG massiven Einfluss auf das Regierungshandeln ausüben konnte.
Dabei ging es nicht um einen politischen Nebenschauplatz. Der überdurchschnittliche hohe Einsatz der SPD/CDU-Regierung für die Pipeline hatte vielmehr geopolitische Bedeutung. Die Errichtung der Gasleitungen durch die Ostsee war letztlich Teil der russischen Kriegsvorbereitung. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine begann nur drei Wochen nach der vollständigen Fertigstellung von Nord Stream 2 durch die Klimastiftung im Februar 2022. Die von der Landesregierung beauftragte Rechtgutachterin Prof. Dr. Birgit Weitemeyer kam zu dem Ergebnis: „Die Fertigstellung und der geplante Betrieb der Gaspipeline Nord Stream 2 stehen damit im Zusammenhang mit der größten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg.“[1] Die Tätigkeit der Klimastiftung stellte aus Sicht der Gutachterin daher eine „erhebliche Gefährdung des Gemeinwohls“[2] dar.
Obwohl Ministerpräsidentin Schwesig das Engagement für Nord Stream 2 unmittelbar nach Kriegsbeginn noch als Fehler bezeichnet hatte, bemühten sich Landesregierung und Regierungsfraktionen in der Folgezeit, die parlamentarische Aufarbeitung dieses Fehlers zu delegitimieren und abzuwerten. Von der Opposition formulierte Erkenntnisse wurden als „Verschwörungstheorien“ gebrandmarkt, der Untersuchungsausschuss als teuer und überflüssig abgetan. Zugleich hielt die Landesregierung den Ausschuss offenbar für so brisant, dass sie sich seit Beginn der Untersuchung von der PR-Agentur 365 Sherpas GmbH zu ihrer politisch-strategischen Kommunikation beraten ließ.[3] Ein vermutlich einmaliger Vorgang für den Umgang mit einem Untersuchungsausschuss. Im Ergebnis bestand die Strategie offenkundig darin, jeden einzelnen Kritikpunkt konsequent abzuwehren und das Regierungshandeln sogar als besonders vorbildlich und transparent darzustellen.
Die Arbeit des Untersuchungsausschusses wurde von der Klimastiftung und der Landesregierung durch erhebliche Aktenlücken stark erschwert. So weigerte sich die Klimastiftung trotz eines Gerichtsbeschlusses bis zum Ende, dem Ausschuss ungeschwärzte und vollständige Vorstandsprotokolle auszuhändigen. Die Landesregierung gab wiederum an, zu kaum einem Gespräch mit Nord Stream 2-Vertretern Protokolle oder Gesprächsvermerke vorlegen zu können. Zahlreiche Mailpostfächer wurden gelöscht, darunter die von Energieminister Pegel und Wirtschaftsminister Glawe. Obwohl unter anderem Ministerpräsidentin Schwesig, Minister Pegel und Staatskanzlei-Chef Dahlemann nachweislich per SMS oder über andere Messenger-Dienste zum Untersuchungsgegenstand kommunizierten, legten sie dem Ausschuss diese Daten nicht vor.
[1] Birgit Weitemeyer, Rechtsgutachten, Auflösungsmöglichkeiten der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“, 3.5.2022, S. 36.
[2] Birgit Weitemeyer, Rechtsgutachten, Auflösungsmöglichkeiten der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“, 3.5.2022, S. 48.
[3] LT-Drs. 8/6278.
In allen vom Ausschuss untersuchten Phasen – von der Anbahnung des Pipelineprojekts, über die Durchführung des Genehmigungsverfahrens, Errichtung und Tätigwerden der Klimastiftung, bis zur gescheiterten Stiftungsauflösung – traten erhebliche Widersprüche zwischen den öffentlichen Erklärungen der Landesregierung und dem tatsächlichen Regierungshandeln zu Tage.
Die Einflussnahmen der Nord Stream 2 AG auf die Landespolitik blieben der Öffentlichkeit verborgen. Ministerpräsident a. D. Erwin Sellering leugnete sie auch in seiner Zeugenaussage noch, indem er erklärte: „Die geplante Pipeline spielte während meiner Regierungszeit einfach überhaupt keine Rolle. Politische Unterstützung brauchte sie nicht.“[1] Dies war offenkundig unwahr. Tatsächlich hatte Sellering im Juli 2016, ausweislich seines Sprechzettels, im Regierungskabinett erklärt: „Mir ist daran gelegen, dem Vorhabenträger die volle Unterstützung der Landesregierung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu signalisieren.“[2] Laut einem Manager von Nord Stream 2 hatte sich Nord Stream 2-Chef Matthias Warnig zuvor vom Ministerpräsidenten ein solches „starkes Signal“ aus dem Kabinett gewünscht.[3] Auch danach war Nord Stream 2 mehrfach Thema im Kabinett.[4]
Die politische Unterstützung der Landesregierung war dabei mehr als ein formelles Bekenntnis. Immer wieder setzte sich die Regierung auf Bitten der Gazprom-Tochter für Nord Stream 2 ein: bei der Bundesnetzagentur für eine Ausnahme von den EU-Entflechtungsregeln; gegenüber Dänemark für die Genehmigung der Pipeline durch die dänischen Behörden; im Bundesrat gegen die Umsetzung der EU-Gasrichtlinie usw. Die Landesregierung agierte de facto als Lobbyistin für das russische Staatsunternehmen mit Sitz in der Schweiz.
[1] WP 84, 26.9.2025, Erwin Sellering, S. 30.
[2] Sprechzettel Erwin Sellering, Kabinettssitzung am 26.7.2016, in: Sprechzettel MP Bericht Nord Stream 2 07-2016 –
I-080-00000-2022_079-210_Lieferung_3._PUA_-_Beweisbeschluesse_Juni_2022_Explorer.pdf.
[3] Mail Jens Lange (Nord Stream 2) an Christian Frenzel (Staatskanzlei MV), 17.6.2016, Betreff: Kohärenz NSP2, in: [StK AL2 -Pauler-Teil1] PUA 3 BB Juni 2022 E-Mail Posteingang und -ausgang.pdf, S. 91.
[4] SPD und LINKE behaupten in dem von ihnen verfassten Bewertungsteil, dass die Kabinettssitzung im Juli 2016 die einzige bis zur Fertigstellung der Pipeline war, in der es um Nord Stream 2 ging. In Wirklichkeit befasste sich das Kabinett danach u.a. noch mehrfach mit der Neuausweisung eines FFH-Gebiets für Nord Stream 2 und am 7. Januar 2021 natürlich auch mit der Gründung der Klimastiftung.
Bereits das Planfeststellungsverfahren wies große Mängel auf. Bei der Prüfung, ob eine neue Gaspipeline und der damit verbundene Eingriff in das empfindliche Ökosystem Ostsee überhaupt erforderlich war, verließ sich das Bergamt Stralsund als Genehmigungsbehörde im Wesentlichen auf eine Studie der Prognos AG, die von Nord Stream 2 in Auftrag gegeben wurde. Das Bergamt akzeptierte die in der Studie getroffenen Annahmen, obwohl die Auswirkungen des Pariser Klimaabkommens auf den Gasbedarf darin noch nicht berücksichtigt waren. Das heißt, die im November 2016 in Kraft getretenen Klimaschutzziele der EU und die geplante Abkehr von fossiler Energie bis 2050 spielten im Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes vom 31. Januar 2018 keine Rolle. Im Untersuchungsausschuss musste der Vertreter der Prognos AG einräumen, dass der Klimaschutz hinsichtlich des Gasbedarfes „das Bild wenden“ werde.[1]
Auch die Gasversorgungssicherheitsprüfung des Bergamtes Stralsund war mangelhaft, weil das Risiko-Szenario eines teilweisen oder vollständigen Gaslieferstopps durch Russland nicht betrachtet und bewertet wurde, obwohl eine vom Bergamt selbst beauftragte Fachkanzlei dies dringend empfohlen und von einem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ohne die Prüfung abgeraten hatte.
Zu einem gravierenden Rechtsverstoß kam es 2021 bei der abschließenden Prüfung der Dichtigkeit und Festigkeit der Pipelinestränge. Als Sachverständiger agierte hier ein ehemaliger Ingenieur der Nord Stream 2 AG, obwohl die Gashochdruckleitungsverordnung dies ausdrücklich verbietet. Der angeblich unabhängige Sachverständige sorgte sogar dafür, dass Vertreter der Nord Stream 2 AG seine Prüfberichte vorab lesen und bearbeiten konnten. Geschäftsführer des Prüfunternehmens, für das der Sachverständige tätig war, war wiederum der Bruder des Geschäftsführers der Klimastiftung MV (wirtschaftlicher Teilbereich). Dieser hatte den Auftrag mit einem Volumen von rund sechs Millionen Euro ohne Wissen des Stiftungsvorstandes an das Familienmitglied gegeben, obwohl dessen Firma eine solche Prüfung vorher nie vorgenommen hatte. Aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Sicherheit der Pipeline damit nie unabhängig im Sinne der Gashochdruckleitungsverordnung geprüft worden. Zugleich zeigt dieser Fall, wie die intransparente Konstruktion der Klimastiftung Vetternwirtschaft und Rechtsverstöße begünstigte.
[1] WP 9, 13.1.2023, Jens Hobohm, S. 93.
Die Nord Stream 2 AG versuchte auch auf anderen Wegen, Einfluss in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen und für Wohlwollen zu sorgen. Dabei konzentrierte sie sich vor allem auf Institutionen und Aktivitäten im Umfeld der Landesregierung. Sie finanzierte die von Erwin Sellering gegründete Deutsch-Russische Partnerschaft e.V. mit insgesamt 100.000 Euro. Das Unternehmen agierte regelmäßig als Platinsponsor der Russland-Tage. Nord Stream 2 wurde Trikotsponsor des Volleyball-Bundesligisten SSC Palmberg Schwerin, für den Erwin Sellering nach Aussage des früheren Staatskanzlei-Chefs Christian Frenzel „einen Faible hatte“[1]. Die Gazprom-Tochter mit Sitz in der Schweiz wurde Mitglied im Unternehmerverband Vorpommern, der sich in der Folgezeit deutlich für den Pipelinebau und die Klimastiftung aussprach. Auch im Ostinstitut an der Hochschule Wismar, das schon früher bezahlte Lobby-Veranstaltungen für Gazprom veranstaltete, wurde Nord Stream 2 zahlendes Fördermitglied und finanzierte darüber hinaus die neue Website des Instituts. Schließlich erkaufte sich Nord Stream 2 mit der Zusage von 20 Millionen Euro für die Klimastiftung auch die Fertigstellung der Pipeline.
[1] WP 23, 15.9.2023, Christian Frenzel, S. 43.
Alle zentralen Erklärungen der Landesregierung im Zusammenhang mit der Stiftungsgründung können als widerlegt bezeichnet werden. Die Errichtung der Stiftung diente nicht in erster Linie dem Klimaschutz, sie war keine Initiative der Landesregierung, sie sollte kein Schutzschirm für einheimische Unternehmen sein und agierte auch nicht nur als „Warenlager“ bei der Fertigstellung von Nord Stream 2.
Die Landesregierung hatte stets behauptet, die Stiftungskonstruktion selbst erdacht und entwickelt zu haben. Eine Mitwirkung von Nord Stream 2 gab sie erst zu, nachdem entsprechende Unterlagen im Rahmen von IFG- und Presseanfragen bekannt geworden waren. Der Untersuchungsausschuss hat schließlich ermittelt, dass der Einfluss des Unternehmens bei der Stiftungsentwicklung noch deutlich größer war als dies bisher von der Landesregierung eingeräumt worden war.
Sowohl der damalige Nord Stream 2-Chef Matthias Warnig als auch der Chief Commercial Officer Nord Stream 2 Reinhard Ontyd sagten aus, dass die Stiftungsidee und die erste Satzungsvorlage nicht von Minister Pegel stammten, sondern von der Nord Stream 2 AG. Der Geschäftsführer des wirtschaftlichen Teilbetriebs der Klimastiftung, Steffen Petersen, der zuvor für Nord Stream 2 tätig war, erklärte zudem, dass er selbst im Jahr 2020 das Konzept für den wirtschaftlichen Teilbetrieb ausgearbeitet habe. Die öffentliche Darstellung Christian Pegels, wonach er der geistige Vater der Klimastiftung sei, konnte dagegen kein einziger Zeuge der Landesregierung aus eigenem Erleben bestätigen.
Nachdem am 5. November 2020 in einem Gespräch zwischen Nord Stream 2-Chef Matthias Warnig und Ministerpräsidentin Schwesig angeblich erstmals auf höchster Ebene über die Stiftung gesprochen worden war, sollte diese schon am 27. November 2020 im Eilverfahren von Kabinett und Landtag beschlossen werden. Minister Pegel gab im Ausschuss an, dass sich der Zeitplan für die Stiftungsgründung am Zeitdruck durch die Sanktionsgesetzgebung orientierte.[1] Es erforderte massive Anstrengungen des Regierungsapparates, um diesen Termin zu erreichen. Für die übrigen Kabinettsmitglieder und das Parlament war vorgesehen, dass diese erst am 27. November selbst von den Stiftungsplänen erfahren würden und sie die Stiftungsgründung unmittelbar danach im Rahmen einer Sondersitzung beschließen sollten. Diese extreme Eile zeigt, dass es hier ausschließlich um die zeitlichen Erfordernisse der Nord Stream 2 AG ging, während parlamentarische Verfahren keinerlei Rolle spielten. Das Schnellverfahren wurde erst am Tag selbst nach einem Telefonat von Ministerpräsidentin Schwesig mit Bundeskanzlerin Merkel in letzter Sekunde gestoppt. Dieses Gespräch mit der Kanzlerin hatte Ministerpräsidentin Schwesig der Öffentlichkeit bis zu ihrer Befragung im Untersuchungsausschuss verschwiegen.
[1] WP 88, 28.11.2025, Christian Pegel, S. 191.
Der Nord Stream 2 AG war das mögliche Veto der Kanzlerin hingegen bekannt. Der Konzern fürchtete um seinen Zeitplan und bereitete parallel eine Stiftungsgründung durch Privatpersonen vor. Mails belegen, dass Minister Pegel in diese Pläne eingeweiht war und auch die Stiftungsaufsicht und die Staatskanzlei bereits einbezogen hatte. Nachdem Kanzlerin Merkel in einem ausführlichen Gespräch mit Manuela Schwesig am 18. Dezember 2020 erklärte, dass sie die Stiftungsgründung als eine Angelegenheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern betrachte, blieb die Landesregierung bei ihren ursprünglichen Plänen. Doch weder die Kabinetts- noch die Parlamentsvorlage enthielten die Information, dass auch eine Stiftung ohne Beteiligung des Landes möglich gewesen wäre. Im Landtagsantrag hieß es stattdessen kurz und knapp „Alternativen: Keine.“[1] Die Landesregierung informierte das Parlament auch nicht darüber, dass Bundeswirtschaftsminister Altmaier gegenüber Wirtschaftsminister Glawe sein deutliches Missfallen über die Stiftungspläne geäußert hatte.[2] Erneut verzichtete die Landesregierung auf ein reguläres parlamentarisches Beratungsverfahren und nutzte aufgrund des zeitlichen Drucks der Nord Stream 2 AG eine Sondersitzung des Landtags am 7. Januar 2021 für die Beschlussfassung. Antrag und Stiftungssatzung gingen dem Parlament erst einen Tag vorher zu.
[1] LT-Drs. 7/5696.
[2] WP 86, 7.11.2025, Peter Altmaier, S. 91 f.
In ihrer Einbringungsrede betonte Ministerpräsidentin Schwesig, dass Klimaschutz den Hauptzweck der Stiftung darstelle. Der ehemalige Wirtschaftsminister Reinhard Meyer sagte hingegen im Ausschuss aus, dass Klimaschutz bei den Stiftungsplänen zunächst gar keine Rolle gespielt habe und erst am Ende als Aufgabenfeld hinzukommen sei, um den wahren Zweck – die Fertigstellung von Nord Stream 2 – zu verstecken.[1] In der Tat berief die Ministerpräsidentin keine einzige Person mit Klimaschutz-Expertise in den Vorstand, mit Erwin Sellering und Werner Kuhn stattdessen aber zwei Personen mit politischen Erfahrungen in den Bereichen Nord Stream 1 und 2 sowie der europäischen Gaswirtschaft.
Das mangelnde Interesse der Ministerpräsidentin am angeblichen Hauptzweck der Stiftung zeigte sich auch darin, dass sie das satzungsgemäß vorgeschriebene Kuratorium nie berufen hat, während der wirtschaftliche Teilbetrieb unter der Leitung des von Nord Stream 2 nominierten Geschäftsführers sofort volle Handlungsfreiheit hatte. Zwar gelang es den Beschäftigten des gemeinwohlorientierten Bereiches, Projekte für den Klimaschutz zu fördern, die großen Umweltverbände lehnten die Stiftung jedoch von Anfang an als „Mogelpackung“ ab, da mit Fertigstellung von Nord Stream 2 eine fossile Gasinfrastruktur für weitere fünf Jahrzehnte zementiert wurde.[2]
Die Verteidigungslinie der Landesregierung, später könne statt Erdgas gegebenenfalls klimaneutraler Wasserstoff durch die Pipeline transportiert werden, widerlegte der ehemalige Nord Stream 2-Chef Matthias Warnig in seiner Zeugenaussage deutlich. Nord Stream 2 habe entsprechende Untersuchungen nie abgeschlossen. Voraussichtlich wäre, so Warnig, allenfalls eine Beimischung zum Erdgas machbar gewesen.[3] Damit wurde die Öffentlichkeit von der Landesregierung in einem weiteren Punkt getäuscht.
Zugleich konnte der Untersuchungsausschuss ermitteln, dass die Landesregierung noch während des Baus von Nord Stream 2 mit Russland über eine erhebliche Ausweitung des Kohleimports verhandelte. Die Erklärung der Landesregierung, man habe Nord Stream 2 aus Klimaschutzgründen gefördert, da Erdgas weniger klimaschädlich sei als Kohle, ist damit vollends erschüttert. Mit der „Wasserstoff-Hanse“ unternahm Bundeskanzler a. D. Gerhard Schröder gemeinsam mit der Berliner EUREF und der Landesregierung einen weiteren Versuch, russisches Erdgas unter dem Deckmantel des Klimaschutzes zu vermarkten.
[1] WP 82, 19.9.2025, Reinhard Meyer, S. 17.
[2] WWF, Pressemitteilung, 14.1.2021: Keine Mitarbeit bei Mogelpackung. BUND, NABU und WWF lassen sich nicht für Stiftung Klima- und Umweltschutz M-V vereinnahmen, in: Aktenlieferung WWF.
[3] WP 66, 24.1.2025, Matthias Warnig, S. 12 f.
Auch die Erzählung der Landesregierung, der wirtschaftliche Teilbetrieb der Klimastiftung solle als Schutzschirm für heimische Unternehmen vor US-Sanktionen gelten, traf nicht zu. Der Geschäftsführer des wirtschaftlichen Teilbetriebs Steffen Petersen erklärte im Ausschuss, dass er das Konzept des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nicht für den Schutz heimischer Unternehmen vor Sanktionen entwickelt habe, sondern zur Absicherung der Nord Stream 2 AG selbst.[1] Tatsächlich konnten weder die befragten Landräte der Landkreise Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald noch der Präsident des Unternehmerverbandes Vorpommern oder andere Zeugen einheimische Unternehmen benennen, die wegen möglicher Sanktionsgefahren um Unterstützung gebeten hätten.[2] Selbst für den Fährhafen Sassnitz war die Bedrohung nach Einschätzung des vom Fährhafen selbst beauftragten Sanktionsexperten von der Anwaltskanzlei Tsambikakis bereits im Dezember 2020 gebannt. Der Rechtsberater schrieb, dass sich die Gefahr für den Fährhafen aufgrund von Präzisierungen der US-Sanktionen „ins Nichts aufgelöst“ hätten.[3] Diese Erkenntnisse waren auch der Landesregierung noch vor Stiftungsgründung bekannt. Sie verschwieg diese neue Sachlage dem Parlament und auch den Beschäftigten des Fährhafens, deren berechtigte Sorgen sie damit aufrechterhielt und instrumentalisierte.
[1] WP 58, 8.11.2024, Steffen Petersen, S. 232.
[2] Lediglich eine Bank und ein weiteres Unternehmen hatten Informationen eingeholt.
[3] Schreiben (Entwurf) an Fährhafen Sassnitz GmbH, 16.12.2020, Hans-Peter Huber (Tsambikakis Rechtsanwälte), in: FM St Outlook August 2020 bis Juli 2021 m. Schwärzungen, S. 460.
Die Landesregierung versuchte nicht nur, den eigentlichen Zweck der Stiftung zu kaschieren, sondern spielte auch die Bedeutung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs systematisch herunter.
Die Öffentlichkeit wurde von der Regierung erstmals am Vortag des Parlamentsbeschlusses über die geplante Stiftungsgründung informiert. In der Pressekonferenz behauptete Minister Pegel, dass der wirtschaftliche Teil lediglich als „Warenlager“ für Unternehmen dienen würde, die an der Fertigstellung von Nord Stream 2 arbeiteten. Beauftragen müsse die Nord Stream 2 AG diese Unternehmen jedoch weiterhin selbst.[1] In Wirklichkeit war die „Warenlager“-Konstruktion nach Aussage des Büroleiters von Minister Pegel aber bereits zwei Monate vorher als untauglich verworfen worden.[2] Tatsächlich agierte die Klimastiftung als Generalunternehmerin, die binnen weniger Monate Aufträge im Umfang von über 160 Millionen Euro auslöste und dabei unter anderem ein eigenes Schiff und Anteile an einer Maklergesellschaft erwarb. Die Aussage des Büroleiters belegt, dass es sich bei dem Bild vom „Warenlager“ nicht um eine missglückte Metapher, sondern um eine bewusste Täuschung handelte.
In der gleichen Pressekonferenz erklärte Minister Pegel, dass noch nicht sicher sei, ob der wirtschaftliche Teilbetrieb überhaupt notwendig werden würde. In Wahrheit hatte ihm ein Nord Stream 2-Vertreter aber schon im Dezember 2020 schriftlich mitgeteilt, dass Nord Stream 2 nach der Stiftungsgründung umgehend erhebliche Sachwerte an die Stiftung übertragen wolle.[3] Genauso geschah es: nicht einmal einen Monat nach Stiftungsgründung waren bereits Geräte und Material im Wert von 32,7 Millionen Euro von Nord Stream 2 an die Stiftung übereignet worden.[4]
Schon einen Tag nach dem Landtagsbeschluss erkannte die Stiftungsaufsicht die Gründung an. Da Eile geboten war, erfolgte die Anerkennung kurzerhand handschriftlich. Die Stiftung durfte ihre Arbeit aufnehmen, obwohl das vom Land bereit gestellte Grundkapital von 200.000 € nicht ausreichen würde, um mit den Zinserträgen eine Geschäftsstelle und die geplanten Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren. Für die von Nord Stream 2 zugesagten 20 Millionen Euro verlangte sie keinerlei schriftliche Vereinbarungen. Tatsächlich waren die Zusagen von Nord Stream 2 gegenüber der Ministerpräsidentin nie schriftlich fixiert worden. Die Blitzanerkennung der Stiftung stellte damit eine weitere Gefälligkeit für Nord Stream 2 dar. Bereits am Tag darauf begannen die Vorbereitungen für die Errichtung des wirtschaftlichen Teilbetriebs.
Der wirtschaftliche Teilbetrieb agierte als verlängerter Arm der Nord Stream 2 AG und war der Aufsicht des Vorstandes weitgehend entzogen. Die Vorstandsmitglieder mussten in den Ausschussbefragungen einräumen, dass sie nicht einmal wussten, in welcher Stadt sich die Geschäftsräume dieses Stiftungsteils befanden.[5] Der von der Gazprom-Tochter aufgesetzte Kooperationsvertrag zwischen Nord Stream 2 und der Klimastiftung lag zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung schon vor und durfte nicht mehr verändert werden.[6] In der Satzung hatte sich Nord Stream 2 das Recht verankern lassen, die Geschäftsführung des wirtschaftlichen Teilbetriebs nominieren zu können. Sie wählte Steffen Petersen, der zuvor bereits für Nord Stream 2 gearbeitet hatte. Die Nord Stream 2 AG gab vor, welche Aufträge zu erteilen waren und die Klimastiftung beauftragte die entsprechenden Unternehmen.
Im gemeinwohlorientierten Bereich war die Nähe zwischen Stiftung und Vorstand wiederum größer als behauptet. Während die Landesregierung nach außen immer die Unabhängigkeit der Stiftung betonte, gab es in den ersten Monaten mehrfach gemeinsame Konsultationen. Kurz vor Kriegsausbruch strebte die Landesregierung sogar eine interministerielle Arbeitsgruppe an, um das Jahresbudget der Klimastiftung für eigene Klimaschutzprojekte zu beplanen.[7]
[1] Christian Pegel, Pressekonferenz, 6.1.2021.
[2] WP 53, 13.9.2024, Berthold Witting, S. 175.
[3] Mail Reinhard Ontyd (Nord Stream 2) an Christian Pegel (Energieministerium), CC: Matthias Warnig (Nord Stream 2), 10.12.2020, Betreff: Stand US Gesetz PEESCA und Argumente „pro“ Stiftung, in: IV-O_1557-00000-2022_030-IV_AL1_Lieferung_3._PUA_Beweisbeschluesse_Juni_2022-3.pdf, S. 310.
[4] Protokoll, 11. Vorstandssitzung „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“, 6.2.2021, in: Akten Klimastiftung.
[5] WP 70, 28.3.2025, Katja Enderlein, S. 79; WP 76, 13.6.2025, Werner Kuhn, S. 149, WP 84, 26.9.2025, Erwin Sellering, S. 190 f.
[6] Protokoll, 4. Vorstandssitzung „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“, 18.1.2021, in: Akten Klimastiftung.
[7] Mail Frau Wadenphul (Landwirtschaftsministerium) an Kai Umland (Landwirtschaftsministerium), 2.2.2022, Betreff: Stiftung Klima- und Umweltschutz MV / Heutiger Ministertermin, in: VI-110-00000-2022_139-004_Referat_VI_200_Outlook Bearbeiter VI 200 Teil 4.pdf, S. 1253.
Am Vorabend des russischen Überfalls auf die Ukraine stellte die Klimastiftung die Tätigkeit für Nord Stream 2 zunächst vorübergehend, einige Tage später endgültig ein. Zu diesem Zeitpunkt waren die Arbeiten an der Pipeline allerdings ohnehin abgeschlossen. Der Landtag beauftragte die Landesregierung am 1. März 2022, auf eine Auflösung der Stiftung hinzuwirken. Diesen Auftrag setzte die Landesregierung letztlich nicht um, sondern schränkte die rechtlichen Möglichkeiten für eine Aufhebung der Stiftung sogar noch ein.
Die Landesregierung hatte die Stiftungsexpertin Prof. Dr. Birgit Weitemeyer (Bucerius Law School) beauftragt, mit einem Rechtsgutachten mögliche Wege für eine Auflösung der Stiftung aufzuzeigen. Weitemeyer argumentierte darin unter anderem, dass schon die Stiftungsgründung sittenwidrig gewesen sei, weil der Bau von Nord Stream 2 die Schwächung der Ukraine bezweckt habe.[1] Am Tag vor der Veröffentlichung stellte die Gutachterin ihre Analyse Vertretern der Landesregierung vor, darunter Ministerpräsidentin Schwesig und Minister Pegel. Die Anwesenden überzeugten die Gutachterin schließlich, auf dieses – für die Landesregierung politisch heikle Argument – zu verzichten.[2] Zeitlich parallel bereitete die Landesregierung eine Änderung der Stiftungssatzung vor und ließ sämtliche Bezüge zu Nord Stream 2 aus der Satzung streichen. Damit entfielen entscheidende Bezugspunkte, die Prof. Dr. Weitemeyer als rechtliche Handhabe für eine Stiftungsauflösung identifiziert hatte. Stiftungsvorstand Erwin Sellering stellte in einem Schreiben an den damaligen Wirtschaftsminister Reinhard Meyer zufrieden fest, Prof. Dr. Weitemeyers Hauptargument habe sich „wohl erledigt, nachdem die Satzung entsprechend bereinigt ist.“[3] In der Folgezeit fühlte sich der Stiftungsvorstand nicht mehr an seine Rücktrittszusage gebunden, die er im Mai 2022 kurz nach Vorstellung des Gutachtens in einer gemeinsamen Erklärung mit der Landesregierung abgegeben hatte. Die Landesregierung hat sich damit in eine Sackgasse manövriert.
Während das Land an der Stiftungsauflösung scheiterte und zugleich auf Teilkosten für eigentlich von Nord Stream 2 zu bezahlende Kompensationsmaßnahmen sitzen blieb, zahlte die Klimastiftung 2022 im Zuge der Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs mehrere Millionen Euro an die Nord Stream 2 AG zurück. Die Zulässigkeit dieser Zahlungen angesichts der nach Kriegsbeginn erlassenen Sanktionen ließ sich die Klimastiftung ausgerechnet von einem Anwalt bestätigen, der zuletzt auch die Nord Stream 2 vor Gericht vertreten hatte.[4]
[1] Rechtsgutachten: Auflösungsmöglichkeiten der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ (Version vom 28.4.2022), 28.4.2022, Prof. Dr. Birgit Weitemeyer (Bucerius Law School), in: Anhang BW 28_04_2022 1420 Gutachten Weitemeyer final 28.4.2022, S. 47.
[2] WP 56, 18.10.2024, Birgit Weitemeyer, S. 113.
[3] Mail Erwin Sellering (Klimastiftung) ab Reinhard Meyer (Wirtschaftsministerium), 5.10.2020, Betreff: Videoschalte am 5.10.2022, in: V M 19.05.2022-15.04.2023 Outlook.pdf, S. 933.
[4] Schreiben Thorsten Zebisch (Tsambikakis) an Stiftung Klima- und Umweltschutz MV, 29. September 2022, Betreff: Stiftung Klimaschutz, III-1000 JM-00000-2023 034-008 AL3 E-Mail Posteigang und -ausgang Teil 3.pdf, S. 96-115.
Der Skandal um die Schenkungssteuer und die verbrannten Steuerunterlagen („Kamingate“) hatte mehrere Ebenen. Er offenbarte erhebliche Mängel in den internen Abläufen der Finanzverwaltung. Zugleich war er aber Ergebnis mangelnder Sorgfalt während der eilig durchgesetzten Stiftungsgründung. Nach Aussage von Finanzminister Geue hatte eine mögliche Schenkungssteuerpflicht bei der Entwicklung der Stiftung keine Rolle gespielt.[1] Erst eine Erkundigung dazu während der parlamentarischen Fragestunde machte die Landesregierung auf dieses Thema aufmerksam.[2] Die eiligen Nachfragen des Ministeriums beim Finanzamt Ribnitz-Damgarten und eine zeitgleiche Presseberichterstattung führten erst zu der Drucksituation, in deren Folge eine Mitarbeiterin des Finanzamtes das vorübergehende Verlegen der Unterlagen durch Verbrennen verdecken wollte. Als der Landesregierung die Vernichtung der Steuerpapiere bekannt wurde, informierte sie das Parlament nicht, obwohl entsprechende Nachfragen vorlagen und das Verschwinden der Unterlagen bereits öffentlich kommuniziert worden war.
Der Bundesfinanzhof stellte später fest, dass die Stiftungssatzung für eine Schenkungssteuerfreiheit nicht richtig konzipiert war.[3] Ein weiteres Problem bestand darin, dass die Zusage der 20 Millionen Euro durch Nord Stream 2 und die Verwendung innerhalb der Klimastiftung nie schriftlich festgehalten wurden. Eine Zweckbindung per Handschlag zwischen Ministerpräsidentin Schwesig und Nord Stream 2-Chef Matthias Warnig war im Steuerverfahren nicht ausreichend. Die Hektik und Intransparenz bei der Stiftungsgründung führten damit erst zu den chaotischen Zuständen im Besteuerungsverfahren. Am Ende erließ das zuständige Finanzamt einen Schenkungssteuerbescheid mit einer Begründung, die allen Behauptungen der Landesregierung zu Haupt- und Nebenzweck der Klimastiftung entgegenstand: „Aufgabe der Stiftung ist die von Nord Stream 2 geplante, finanzierte und gebaute Gaspipeline fertigzustellen. Damit nimmt sie in erster Linie die Aufgabe eines privaten Investors wahr und damit nicht ausschließlich Zwecke des Landes Mecklenburg-Vorpommern.“[4]
[1] WP 79, 4.7.2025, Heiko Geue, S. 29.
[2] WP 79, 4.7.2025, Heiko Geue, S. 51.
[3] BFH-Urteil – II R 12/24, 30.7.2025.
[4] Schreiben Finanzamt Ribnitz-Damgarten an ECOVIS KSO, Treuhand und Steuerberatung, 16.9.2022, Mandanten-
Nr.: 18506, Stiftung Klima- und Umweltschutz MV, in: 37 IV350_elektronisch_IV-S 3900-00000-2022-003-
016_geschwärzt.pdf, S. 1030.
Der Untersuchungsausschuss hat deutlich herausgearbeitet, wie stark sich die Landesregierungen unter der Führung von Erwin Sellering und Manuela Schwesig auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Russland fixierten, obwohl andere Länder in dieser Zeit deutlich wichtigere Handelspartner waren. Kritische Stellungnahmen zur menschenrechtlichen Situation in Russland oder zu kriegerischen Maßnahmen der Russischen Föderation auf der Krim und in der Ostukraine waren mit dem wirtschaftspolitischen Engagement der Landesregierung hingegen nicht verbunden. Im Gegenteil: Insbesondere Erwin Sellering kritisierte als Ministerpräsident wiederholt die westlichen Sanktionen statt der russischen Militäraktionen, die zu den Sanktionen geführt hatten.[1] Diese Haltung mündete schließlich in der Fertigstellung von Nord Stream 2 durch die vom Land gegründete Klimastiftung. Unmittelbare positive Wirtschaftseffekte für Mecklenburg-Vorpommern waren zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung nicht zu erzielen. Das Erdgas wurde im Land nicht entnommen, die Landesregierung selbst erwartete zeitweise nur drei zusätzliche Dauerarbeitsplätze.[2] Zugleich nahm die Landesregierung erhebliche Konflikte mit Polen und der Ukraine in Kauf, die Nord Stream 2 strikt ablehnten. Der Alleingang der Landesregierung war bestenfalls eine Wette auf das wirtschaftliche Wohlwollen Russlands in der Zukunft.
Weder die Klimastiftung MV noch die Landesregierung waren nach Kriegsbeginn bereit, wirklich reinen Tisch zu machen. Zwar kam es zu deutlichen Distanzierungen von Russland, doch eine konsequente Aufklärung der eigenen Handlungen blieb aus.
Es bleibt festzuhalten: Die Fertigstellung einer Pipeline in ausländischem Besitz zur Umgehung von Sanktionen unter dem Deckmantel einer „Quasiregierungsorganisation“[3], inmitten eines sich zuspitzenden geopolitischen Konflikts, war ein bundesweit einmaliger und für eine Landesregierung völlig unangemessener Vorgang. Eine solche Konstruktion mit ihrer internationalen Brisanz binnen 24 Stunden durch das Regierungskabinett und das Parlament zu treiben und die wahren Hintergründe dabei zu verschleiern, erwies sich als massiver politischer Fehler. Dennoch zog keine der beteiligten Personen persönliche Konsequenzen. Rückblickende Einschätzungen wie durch Minister Pegel („Sehr viel transparenter kann ein solcher Prozess nach meiner Überzeugung kaum laufen“[4]) zeigen vielmehr, dass die damaligen Hauptakteure in der Landesregierung – mit Ausnahme des früheren Wirtschaftsministers Reinhard Meyer – zu keiner wirklichen Selbstkritik bereit sind. Damit unterscheiden sie sich von manchen Zeugen der früheren Bundesregierung wie Sigmar Gabriel oder Olaf Scholz, die durchaus eigene Fehler in der Energie- und Russlandpolitik anerkannten. Nur so können ähnliche Fehlentwicklungen in der Zukunft vermieden werden.
[1] Ministerpräsident Sellering, Pressemitteilung 111/2016.
[2] Vermerk: Bedeutung von Nord Stream (Frau Mpin m.d.B.u. Kenntnisnahme), 10.9.2020, Sylvia Grimm (StK / AZ I-664-000002019/005-003), in: [StK AL2 -Grimm-Teil1] PUA 3 BB Juni 2022 E-Mail Posteingang und -ausgang, S. 1309/1310.
[3] So bezeichnete der damalige Geschäftsführer des wirtschaftlichen Teilbetriebs der Klimastiftung, Steffen Petersen, das Stiftungskonstrukt: WP 58, 8.11.2024, Steffen Petersen, S. 250.
[4] WP 88, 28.11.2025, Christian Pegel, S. 36.
Download
Das gesamte 269-seitige Sondervotum unserer Fraktion liegt zusätzlich auch zur digitalen Einsicht und zum Download bereit.
»Ist die Klimastiftung MV ein
Gerhard Bley, Transparency International, im Mai 2026
Fall strategischer Korruption durch
Russland?
Kurz gesagt: Ja.«
Zu welchem Zweck wurde die Klimastiftung (angeblich) gegründet?
Weitere Fragen und Eindrücke aus den Untersuchungsausschusssitzungen
War der Bau von Nord Stream 2 erforderlich?

Nord Stream 2 gehörte zur geopolitischen Strategie Russlands
Die Handlungsempfehlungen der bündnisgrünen Fraktion
Unabhängigkeit von fossilen Energien bedeutet auch Unabhängigkeit von problematischen Handelspartnern und geopolitischen Verwerfungen. Die Lehre aus der einseitigen Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen sollte der konsequente Ausbau der Erneuerbaren Energien und entsprechender Speichertechnologien in Mecklenburg-Vorpommern sein. Dazu gehören u. a. die Beschleunigung von Genehmigungen, die Ausweisung weiterer Windeignungsgebiete an Land und Offshore sowie mehr Flächen für Solarparks.
Der Wärmesektor ist aufgrund seines hohen Energiebedarfs im Hinblick auf Energieunabhängigkeit und Klimaschutz besonders relevant. Der schrittweise Umbau auf klimaneutrale Wärmeproduktion durch die kommunalen Wärmeerzeuger und der Ausbau von Nah- sowie Fernwärmenetzen sollte stärker gefördert werden. Gleiches gilt für Investitionen in Energieeinsparungen.
Backup-Kraftwerke für Phasen geringerer Produktion aus Erneuerbaren Energien sollten möglichst fossilfrei betrieben werden können, jedoch verbindlich H2-ready für einen späteren Betrieb mit klimaneutral produziertem Wasserstoff sein. Es dürfen keine Anreize für überdimensionierte neue Gaskraftwerke geschaffen werden.
Die Planungen für eine Wasserstoff-Infrastruktur haben derzeit an Tempo verloren und sollten einen klaren Fahrplan erhalten. Der Bau leistungsfähiger Elektrolyseure, die grüne Energie aus Offshore-Windparks nutzen, würde die Attraktivität Mecklenburg-Vorpommerns als Industriestandort erhöhen. Zugleich kann die starke Abwärme der Elektrolyseure einen signifikanten Beitrag zur Wärmeversorgung leisten, wenn sie in Fernwärmenetze gespeist wird.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern sollte Pläne für eine Reaktivierung der Pipelines ablehnen, da sie zu einer erneuten Abhängigkeit von russischem Erdgas führen könnten und die Weiterentwicklung der Erneuerbaren Energien und damit der Wertschöpfung aus Energie im eigenen Land erneut hemmen könnten. Auch erneute begünstigende Genehmigungsverfahren dürfen nicht wieder vorkommen.
Sowohl im Hinblick auf Energielieferungen als auch auf Infrastruktur und sämtliche Elemente der Energieversorgung müssen einseitige Abhängigkeiten künftig ausgeschlossen werden.
Künftige Infrastrukturprojekte mit Beteiligung ausländischer Staatskonzerne sollten einer unabhängigen Prüfung hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit nationalen und europäischen Klimaschutzzielen und geopolitischen Sicherheitsinteressen unterzogen werden.
Das von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zivilgesellschaftlichen Gruppen wiederholt geforderte Transparenzgesetz mit zentralem Online-Transparenzportal für Dokumente, Verträge und Lobby-Gespräche ist ein wichtiger Beitrag, um Vorgänge wie bei Nord Stream 2 und der Klimastiftung zu verhindern.
Einführung eines legislativen Fußabdrucks mit dem Ziel, offenzulegen, wer mit welchem Beitrag an welchem Gesetz beteiligt war.
Pflicht zu Ergebnisvermerken bzw. Protokollen bei entscheidungsrelevanten Gesprächen von Regierungsmitgliedern.
Verbot des pauschalen Löschens der E-Mail-Postfächer sowie SMS/Messenger-Speicher von aktiven oder ausscheidenden Kabinettsmitgliedern, Staatssekretär*innen sowie Abteilungsleiter*innen, klare und strengere Leitlinien für die Archivierung entscheidungsrelevanter digitaler Kommunikation; transparente Löschprotokolle.
Die flächendeckende Einführung der rechtssicheren elektronischen Aktenführung (E-Akte) in allen Ministerien muss beschleunigt werden. Dabei muss technisch sichergestellt werden, dass Löschvorgänge protokolliert werden und eine unautorisierte Vernichtung von Dokumenten unmöglich ist.
Die Landesregierung sollte verpflichtet werden, dem Landtag jährlich einen Bericht über die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu Ländern außerhalb der EU sowie Verflechtungen mit autoritären Staaten oder deren Staatskonzernen vorzulegen.
Es müssen strikte Compliance-Regeln für Gutachter*innen und Sachverständige in Genehmigungsverfahren (z. B. beim Bergamt) eingeführt werden. Personen, die zuvor für den Vorhabenträger tätig waren oder familiäre Verbindungen zu dessen Umfeld pflegen, müssen zwingend wegen Befangenheit ausgeschlossen werden.
Stiftungen und Unternehmen, die maßgeblich vom Land initiiert wurden oder unter staatlichem Einfluss stehen, müssen denselben parlamentarischen Transparenz- und Kontrollpflichten unterliegen wie Behörden. Die Entstehung von „Quasiregierungsorganisationen“ jenseits parlamentarischer Kontrolle muss verhindert werden. Die Landesregierung sollte sich daher für eine entsprechende Reform auf Bundesebene einsetzen und die Möglichkeit einer Stiftungsaufsichtsbeschwerde im Stiftungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern verankern.
Der Landesrechnungshof sollte das Recht erhalten, auch den wirtschaftlichen Teilbetrieb von Stiftungen zu prüfen, die mit Landesmitteln oder unter maßgeblichem staatlichem Einfluss gegründet wurden – auch wenn diese formal als privatwirtschaftliche Einheiten organisiert sind.
In die Satzungen aller Landesstiftungen ist eine Klausel aufzunehmen, die die Unvereinbarkeit der Stiftungsarbeit mit der Unterstützung von völkerrechtswidrigen Handlungen festschreibt.
Die Gründung einer Stiftung sollte dem zuständigen Finanzamt künftig unmittelbar nach Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht übermittelt werden. Bislang geschah dies gesammelt zum Beginn des Jahres für die Gründungen des Vorjahres, weshalb die Gründung der Klimastiftung von Seiten der Stiftungsaufsicht erst mit erheblichem Verzug gemeldet wurde. Das Fehlen der Steuerunterlagen wäre sonst vermutlich früher bemerkt worden.
Bei Einreichung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit der notwendigen Anzahl der Stimmen müssen alle relevanten Daten in den Ministerien sofort gesichert werden. Das Löschen von relevanten Dateien während laufender Untersuchungen, wie im Falle von Minister Pegel dokumentiert, muss rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein „Löschmoratorium“ (Drs. 8/656) im Hinblick auf alle relevanten Daten des PUAs wurde abgelehnt. Ohne eine gesetzliche Grundlage kann die Regierungsmehrheit das Minderheitenrecht der Beweiserhebung durch Datenlöschungen unterlaufen.
Um Blockaden wie durch den Vorstand der Klimastiftung zu verhindern, sollten die Rechte von Untersuchungsausschüssen gestärkt werden, um die Herausgabe von Akten durch landesnahe Einrichtungen schneller gerichtlich erzwingen zu können.
Beauftragte der Landesregierung sollten künftig keine Personen mehr sein dürfen, die an den zu untersuchenden Vorgängen beteiligt sind oder waren oder in wirtschaftlichen Beziehungen zu Kabinettsmitgliedern standen oder stehen, deren Agieren im Rahmen des Ausschusses untersucht werden soll.
Im Untersuchungsausschussgesetz sollte klargestellt werden, dass die Umsetzung der gegen die Landesregierung gefassten Beweisbeschlüsse (zum Beispiel die Methode und der Umfang der Aktenzusammenstellung) durch die Ausschussmitglieder geprüft werden darf.
Das Untersuchungsausschussgesetz soll dahingehend modernisiert werden, dass Verschlusssachen auf Level VS-NfD als Beweismittel in öffentlicher Untersuchungsausschuss-Sitzung vorgehalten werden können, wie das u. a. im Bundestag, in Nordrhein-Westfalen und in Brandenburg möglich ist.
Parteispenden aktiver Kabinettsmitglieder sollten auf 15 Prozent ihres Jahresbruttogehalts begrenzt werden, um die Gefahr von politischen Einflussnahmen zu reduzieren.
Eine Pflicht zur Offenlegung früherer geschäftlicher oder beruflicher Beziehungen zu Unternehmen mit Landesförderung bzw. Landesaufträgen über 10.000 Euro oder zu Genehmigungsverfahren für entsprechende Unternehmen, die im eigenen Ressort beschieden werden, sollte gesetzlich verankert werden.


































































































