Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Gesetzentwürfe

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Was ist ein Gesetzesentwurf?

Eine Fraktion oder mindestens vier Mitglieder des Landtages können ein Gesetzentwurf einbringen. Dem Gesetzentwurf ist ein Vorblatt voranzustellen, in dem Problem, Lösung, Alternativen und Kosten kurz darzustellen sind. In der Ersten Lesung in der Vollversammlung werden nur die Grundsätze der Vorlage besprochen. Änderungsanträge können dabei nicht gestellt werden. Wird die Vorlage nicht abgelehnt, weist die Vollversammlung sie dem federführenden Ausschuss zur Weiterbehandlung zu. In der zweiten Lesung wird der Gesetzentwurf abgestimmt. Der federführende Ausschuss kann dabei eine Ab- oder Zustimmung empfehlen.


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GESETZENTWURF vom 26.10.2022
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche
Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern

Drucksache 8/1470


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GESETZENTWURF vom 23.03.2022
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Ministerinnen und Minister des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Landesministergesetz – LMinG)

Drucksache 8/536

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